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Erdbeben VersicherungGebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sollen vom Bund verpflichtet werden können, Gebäudeschäden bei Erdbeben solidarisch zu finanzieren. Zu diesem Zweck soll die Bundesverfassung angepasst werden. Der dafür notwendige «Bundesbeschluss über die Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich des Erdbebenschutzes und der Deckung von Gebäudeschäden bei Erdbeben» ist noch bis zum 22. März 2024 in der Vernehmlassung. Lesen Sie wie die künftige Finanzierung von Erdbebenschäden funktionieren soll.


Die vorgesehene Änderung der Bundesverfassung
Laut dem «Bundesbeschluss über die Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich des Erdbebenschutzes und der Deckung von Gebäudeschäden bei Erdbeben» soll die Bundesverfassung wie folgt geändert werden:
Art. 74a Erdbeben

  1. Der Bund kann Vorschriften erlassen zum Schutz von Menschen und Sachwerten vor Schädigungen im Zusammenhang mit Erdbeben.
  2. Das Gesetz verpflichtet die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, bei Eintritt eines Erdbebens einen Beitrag von maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme zur Deckung von Gebäudeschäden zu entrichten.

Menschen vor den Folgen eines Erdbebens schützen
Der Schutz vor Erdbeben ist eigentlich Sache der Kantone. Der zusätzliche Artikel in der Bundesverfassung soll dem Bund nun aber die Kompetenz geben, Vorschriften für die ganze Schweiz zum Schutz von Personen und Sachwerten im Fall eines Erdbebens zu erlassen. Vorschriften zur baulichen Vorsorge auf Stufe Bund haben primär zum Ziel, Menschen vor den Folgen eines Erdbebens zu schützen.

So soll künftig die Finanzierung von Erdbebenschäden aussehen
Zur Finanzierung von Gebäudeschäden nach einem Erdbeben soll der Bund die Kompetenz erhalten, von den Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern in der ganzen Schweiz einen zweckgebundenen Beitrag zu erheben. Dieser Beitrag darf die Obergrenze von 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme nicht übersteigen.

Es könnten bis zu 22 Milliarden Franken mobilisiert werden
Mit der Obergrenze von 0,7 Prozent würden im Fall eines Erdbebens gegenwärtig rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden zur Verfügung stehen. Dies entspricht der Schadensumme, die bei einem Erdbeben mit einer Wiederkehrperiode von 500 Jahren erwartet wird. Damit soll der Schutz vor Erdbebenrisiken in der Schweiz gestärkt werden. Heute sind hierzulande nur rund 15 Prozent der Gebäude gegen Schäden durch Erdbeben versichert.

Es wird keine Prämienzahlungen geben
Im Gegensatz zu einer Versicherungslösung fallen mit der vorgeschlagenen Finanzierungslösung keine Prämienzahlungen an. Ein Beitrag müsste nur dann entrichtet werden, wenn Schäden aufgrund eines Erdbebens entstanden sind.



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