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Junge-InvalideEin Unfall oder eine Krankheit, die zur Invalidität eines Kindes, eines Jugendlichen oder eines Studierenden führen, stellen das Familienleben auf den Kopf. Neben der emotionalen Prüfung gibt es erhebliche finanzielle Belastungen. Diese lassen sich mit einer massgeschneiderten privaten Invalidenversicherung für Kinder, Jugendliche und Studierende begrenzen. Eine gute Meldung: Für Studierende der Humanmedizin, der Zahnmedizin, der Tiermedizin und der Chiropraktik gibt es eine überraschend vorteilhafte Sonderlösung.

Private Invalidenversicherung für Kinder und Jugendliche
Die private Invaliditätsversicherung für Kinder und Jugendliche bietet Schutz bei Krankheit oder Unfall, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der künftigen Erwerbsfähigkeit des versicherten Kindes oder Jugendlichen führen. Die Versicherung zahlt eine regelmässige Rente, die je nach Grad der Invalidität und der gewählten Versicherungssumme variiert. Zudem unterstützt die Versicherung die betroffene Familie im Umgang mit Behörden sowie den obligatorischen und staatlichen Versicherungen.
Die Prämie für die private Invaliditätsversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Alter und dem Gesundheitszustand des Kindes oder des Jugendlichen, der Höhe der gewünschten Rente, der Wartezeit bis zur Auszahlung und der Laufzeit des Vertrages.
Bei der Wahl einer privaten Invaliditätsversicherung für Kinder und Jugendliche ist besonders auf die Bedingungen und Leistungen zu achten, die im Vertrag festgelegt sind. Zum Beispiel sollte man prüfen, ob die Versicherung auch bei psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen etwas leistet, ob es eine Nachversicherungsgarantie gibt, die es ermöglicht, die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, oder ob es eine Dynamisierungsklausel gibt, die eine Anpassung der Rente an die Teuerung vorsieht.

Unterstützungskapital für Kinder und Jugendliche
Zusätzlich zur Invalidenversicherung für Kinder und Jugendliche lässt sich ein Unterstützungskapital, beispielsweise 20'000, 30'000 oder 40'000 Franken, versichern. Dieses wird zur finanziellen Entlastung der Familie sofort ausbezahlt, wenn ein versichertes Ereignis eintrifft.

Versicherung der Frühinvalidität von Studierenden
Die schweizerische Invalidenversicherung zahlt im Invaliditätsfall ab dem 18. Altersjahr eine Invalidenrente. Wer zwischen 18 bis Ende 25 invalid wird, gilt als Frühinvalider. Laut Artikel 37 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung, haben Frühinvalide den folgenden Rentenanspruch: «Hat ein Versicherter mit vollständiger Beitragsdauer bei Eintritt der Invalidität das 25. Altersjahr noch nicht zurückgelegt, so betragen seine Invalidenrente und allfällige Zusatzrenten mindestens 1331/3 Prozent der Mindestansätze der zutreffenden Vollrenten.» Zudem gilt: Schweizerische und ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs den jährlichen Mindestbeitrag an die AHV, IV und EO in der Höhe von derzeit 514 Franken zahlen.

Staatliche Invalidenrente
Das bedeutet: Eine studierende Tochter oder ein studierender Sohn, die ab der Vollendung des 20. Altersjahrs den Mindestbeitrag an die AHV, IV und EO in der Höhe von derzeit 514 Franken jährlich gleistet haben, erhalten im Invaliditätsfall vor Ende des 25. Altersjahrs von der staatlichen Invalidenversicherung eine monatliche Rente von höchstens 1633 Franken.

Anspruch auf Ergänzungsleistungen
Zusätzlich zur staatlichen Invaliditätsrente gibt es noch den Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen werden dann allerdings allfällige private Invalidenrenten voll als Einkommen angerechnet.
Im Hinblick auf den Abschluss einer privaten Invalidenversicherung für eine studierende Tochter oder einen studierenden Sohn ist deshalb zu beachten: Im Invaliditätsfall gibt es einen Anspruch auf eine staatliche Invaliditätsrente sowie Ergänzungsleistungen. Die staatliche Rente wird unabhängig von der privat versicherten Rente ausbezahlt. Die private Rente kürzt aber als massgebendes Einkommen den Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Deshalb drängt sich die folgende Überlegung auf:

  • Man will im Hinblick auf den Invaliditätsfall für seine studierende Tochter oder seinen studierenden Sohn neben der staatlichen Invaliditätsrente ein wirklich spürbares Einkommen versichern. Dann muss die versicherte private Invalidenrente recht hoch veranschlagt werden, damit im Vergleich zum Bezug der möglichen Ergänzungsleistungen ein „richtiger“ Einkommenseffekt erzielt wird. Eine solche private Invalidenrente hat in diesem Fall eine erfreuliche Nebenwirkung: Man spart seiner Tochter oder seinem Sohn im Invaliditätsfall die behördlichen Umtriebe für Ergänzungsleistungen.


Sonderlösung für Studierende der Humanmedizin, der Zahnmedizin, der Tiermedizin und der Chiropraktik
Die Ärzteberatung ABC bietet im Bereich der privaten Invalidenversicherung eine vorteilhafte Sonderlösung für Studierende der Humanmedizin, der Zahnmedizin, der Tiermedizin und der Chiropraktik: Im Invaliditätsfall wegen Krankheit oder Unfall wird ab dem 361. Tag bis zum Alter 65 eine private Invalidenrente ausbezahlt. Ein Beispiel: Für eine während der Studienzeit geltende Jahresprämie von 412 Franken wird ab dem 361. Tag nach dem Invaliditätsfall eine monatliche Rente von 4'500 Franken oder ein Jahreseinkommen von 54'000 Franken bis zum Alter 65 garantiert. Die Jahresprämie kann von den Eltern, den Grosseltern, der Gotte oder dem Götti als nützliches Geschenk bezahlt werden.

 



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