Wer in seinem Versicherungsportfolio eine Verkehrsrechtsschutzversicherung eingebaut hat, kann den Folgen eines Unfalls gelassener entgegensehen. Am besten wendet man sich gleich nach dem Unfall oder spätestens nach dem Erhalt des rechtlichen Gehörs an die Rechtsschutzversicherung. Diese prüft Rechtslage und klärt ab, mit welchen Massnahme man rechnen muss. Sie wird sodann im Namen des Versicherten bei der zuständigen Behörde Stellung nehmen, die geeignete Massnahme beantragen und – in schwereren Fällen - mit dem Amt über die Modalitäten des Ausweisentzugs verhandeln: Abgabetermin, Entzugsdauer, berufliche Notwendigkeit der Autonutzung, allfällige medizinische Massnahmen und Abklärungen. Sollte das Strassenverkehrsamt nicht die Massnahme verfügen, die angebracht erscheint, wird ein Rekurs eingeleitet. Voraussetzung für diesen gezielten und erfolgsversprechenden juristischen Beistand ist natürlich, dass man rechtzeitig für den entsprechenden Versicherungsschutz sorgt.
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