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PraxisaufgabeAnfrage von Dr. med. U. S. in Z.: «Ich, 67-jährig, will meine Arztpraxis mangels Nachfolgerin oder Nachfolger im Laufe des nächsten Jahres aufgeben und in den Ruhestand gehen. Können Sie mir zusammenstellen, was ich alles tun muss, damit die Praxisaufgabe von A bis Z korrekt abläuft und korrekt abgeschlossen wird?» Unsere Antwort: «Lesen Sie die von uns zusammengestellte ‘Checkliste für die Praxisaufgabe von Ärztinnen und Ärzte, die ihre Arztpraxis altershalber, wegen Krankheit oder aus andern Gründen schliessen wollen und keine Nachfolge gefunden haben’.»

Checkliste für die Praxisaufgabe von Ärztinnen und Ärzten
Ärztinnen und Ärzte, die ihre Arztpraxis altershalber, wegen Krankheit oder aus andern Gründen schliessen wollen und keine Nachfolge gefunden haben, sollten die folgende Checkliste einhalten:

Sorgfältige und rechtzeitige Planung der Praxisaufgabe

Die Praxisaufgabe einer Ärztin oder eines Arztes ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Planung und eine gute Kommunikation mit allen beteiligten Parteien erfordert. Die Ärztin oder der Arzt sollte sich allenfalls frühzeitig beraten lassen, um alle organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Aspekte zu klären. Auf jeden Fall sollte ein detaillierter professioneller «Praxisaufgabeplan» erarbeitet werden.

Information der Patientinnen und Patienten
Die Patientinnen und Patienten sollten mindestens drei Monate vor der Praxisaufgabe schriftlich informiert werden. Im Schreiben ist darzustellen, wie und in welcher Form die Patientinnen und Patienten ihre Krankenakten erhalten und an eine neue Ärztin oder einen neuen Arzt weiterleiten können. Allenfalls wird im Schreiben auch empfohlen, an welche neue Ärztin oder welchen neuen Arzt sich die Patientinnen und Patienten wenden können.

Information sowie gesetzes- und vertragskonforme Kündigung der Mitarbeitenden
Die Mitarbeitenden müssen rechtzeitig über die Praxisaufgabe informiert werden, damit ihre Verträge gesetzes- und vertragskonform gekündigt werden können. Allenfalls braucht es gestaffelte Kündigungen, damit alle Abschlussarbeiten erledigt werden können. Den Mitarbeitenden müssen alle nötigen Unterlagen wie Arbeitszeugnisse, Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsausweise ausgehändigt werden.

Aufbewahrung der Krankengeschichten
Seit dem 1. Januar 2020 kann bei Körperschäden und Todesfällen während 20 Jahren Schadenersatz geltend gemacht werden. Diese neue Regelung des Verjährungsrechts hat für Ärztinnen und Ärzte die folgende Auswirkung: Aufgrund des neuen Verjährungsrechts sind Krankengeschichten nach der letzten Behandlung einer Patientin oder eines Patienten während 20 Jahren aufzubewahren. KG-archivsuisse betreibt in Zusammenarbeit mit FMH Services die Branchenlösung «Krankengeschichten-Archiv». Es werden physische oder digitale Krankengeschichten und Patientendossiers nach den Standesregeln, datenschutzkonform und pseudonymisiert archiviert. Diese Dienstleistung richtet sich speziell an Ärztinnen und Ärzte, die ihre Praxis aufgeben.

Berufsausübungsbewilligung
Der im jeweiligen Kanton für die Berufsausübungsbewilligungen von Ärztinnen und Ärzten zuständigen Behörde muss das Datum der Praxisaufgabe gemeldet werden, damit die bestehende Berufsausübungsbewilligung sistiert wird. Allenfalls kann ein Gesuch für die Bewilligung einer ärztlichen Berufstätigkeit mit Beschränkung auf nächste Angehörige und engem Freundeskreis gestellt werden. Dafür gibt es in etlichen Kantonen eine «Seniorenpraxisbewilligung», die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.

Zahlstellenregister(ZSR)-Nummer
Dem Zentralstellenregister ZSR (zsr@sasis.ch) muss die Praxisaufgabe gemeldet werden, damit die nichtübertragbare ZSR-Nummer sistiert wird. Allenfalls kann aufgrund der «Seniorenpraxisbewilligung» eine Weiterführung der ZSR-Nummer beantragt werden, damit die Krankenkassen Rezepte der «Seniorenpraxis» akzeptieren.

Berufshaftpflichtversicherung
Die bestehende Berufshaftpflichtversicherung muss in Zusammenarbeit mit seiner Versicherungsberaterin oder seinem Versicherungsberater fristgemäss gekündigt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die gesetzlich verlangte 20-jährige Nachdeckung gewährleistet ist. Im Fall einer Fortführung der ärztlichen Berufstätigkeit mit Beschränkung auf nächste Angehörige und engem Freundeskreis ist die Versicherung der damit verbundenen Berufshaftpflicht sicherzustellen.

Kündigung der praxisrelevanten Versicherungen
in Zusammenarbeit mit seiner Versicherungsberaterin oder seinem Versicherungsberater müssen fristgemäss alle praxisrelevanten Versicherungsverträge gekündigt werden. Die Kündigung der Versicherungsverträge ist zeitlich so zu gestalten, dass die Ärztin oder der Arzt, die Mitarbeitenden, die Räumlichkeiten und die versicherten Sachwerte bis zum Abschluss aller Praxisaufgabetätigkeiten versichert bleiben.

Kündigung der praxisrelevanten Verträge
Alle praxisrelevanten Verträge mit Krankenkassen, Spitälern, Labors und andern Partnern sind fristgerecht zu kündigen oder für die ärztliche Berufstätigkeit mit Beschränkung auf nächste Angehörige und engem Freundeskreis anzupassen. Alle damit verbundenen offenen Rechnungen müssen beglichen oder eingefordert werden.

Praxisräume und Praxiseinrichtung
Die Praxisräume sind vertragsgemäss zu kündigen oder zu verkaufen oder weiterzuvermieten. Das Praxisinventar wie Möbel, Geräte, Medikamente und Materialien aller Art ist zu verkaufen, gesetzesgemäss zu entsorgen oder weiterzugeben und alle damit verbundenen Verträge und Abonnements sind zu kündigen.

Korrekter Geschäftsabschluss aus Anlass der Praxisaufgabe
Zusammen mit seiner Treuhänderin oder seinem Treuhänder muss ein korrekter Praxisaufgabe-Geschäftsabschluss erstellt werden. Alle noch fälligen Steuern und Abgaben sind zu eruieren und zu bezahlen.

Meldung der Praxisaufgabe bei den Berufsverbänden
Die Praxisaufgabe muss der Ärztevereinigung FMH und den anderen ärztlichen Berufsverbänden möglichst frühzeitig gemeldet werden, um die Mitgliedschaft zu beenden oder im Hinblick auf eine weitere ärztliche Tätigkeit anzupassen.

 

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