Im «Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG» sind die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung gesetzlich festgeschrieben. Und in Artikel 5 des UVG steht: «Die Bestimmungen über die obligatorische Versicherung gelten sinngemäss für die freiwillige Versicherung für Selbständigerwerbende». Ergo: Ob obligatorisch oder freiwillig, die Leistungen der Unfallversicherung sind gesetzlich festgelegt. Gleichwohl sind die UVG-Prämienunterschiede im Schweizermarkt enorm. Unsere Prämienrechner zeigen, wie tief die Prämien sein können.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen
In der obligatorischen Unfallversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die Leistungen für Heilungskosten, Taggelder, Entschädigungen bei Invalidität oder Tod infolge von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten gesetzlich vorgeschrieben.
Im Merkblatt «Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung» ist zu lesen: «Die Bestimmungen der obligatorischen Versicherung gelten gemäss Artikel 5 des ‘Bundesgesetzes über die Unfallversicherung UVG’ sinngemäss für die freiwillige Versicherung.»
Zwei Prämienrechner
Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte oder Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten können mit diesem Prämienrechner abklären, wie tief die Prämien für die obligatorische Unfallversicherung der Belegschaft dank unseren Sonderkonditionen sein können. Die angebotenen Prämien für die freiwillige Unfallversicherung für Selbstständigerwerbende kann man mit diesem Prämienrechner ermitteln.
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