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steuernDie Kantone Zug, Appenzell Ausserrhoden, Obwalden, Uri, Zürich, Nidwalden und Glarus zahlen 1,5 Prozent oder mehr Zins für vorzeitige Steuerzahlungen.

Bankkonten und Sparhefte werfen derzeit mickrige oder praktisch keinen Zins ab. Und deren Zinserträge unterliegen erst noch der Verrechnungssteuer. Deshalb ist es in verschiedenen Kantonen von Vorteil, die voraussichtlich geschuldete Steuer im Voraus zu bezahlen. Die Kantone Zug, Appenzell Ausserrhoden, Obwalden und Uri entschädigen dafür stolze zwei Prozent und die Kantone Zürich, Nidwalden und Glarus 1,5 Prozent Jahreszins. Aargau, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen bieten immerhin noch ein Prozent. Das alles ohne Verrechnungssteuer. Dabei wird nicht nur die später effektiv anfallende Steuer verzinst, sondern der gesamte im Voraus einbezahlte Betrag – sofern dieser nicht unrealistisch weit von der potenziellen Steuerschuld entfernt ist.
Nur bescheidene 0,5 Prozent Jahreszins oder noch weniger zahlen die Kantone Baselland, Basel-Stadt, Luzern, Schaffhausen, Thurgau, Wallis, Bern Solothurn, Freiburg und auch der Bund für die Steuervorauszahlungen.  



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