Ein elektronisches Rezept (E-Rezept) bietet viele Vorteile, wenn es einfach anwendbar, sicher und überall einlösbar ist. Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse und die Ärztevereinigung FMH arbeiten seit dem Mai 2022 gemeinsam mit ihren Software-Partnern an einer nationalen E-Rezept-Lösung. Das E-Rezept soll mit den bestehenden Tools der Leistungserbringer erstellt und verarbeitet werden. Es wird über einen QR-Code funktionieren und in den Apotheken in der ganzen Schweiz einfach und sicher eingelöst werden können. Ziel ist es, bis Ende 2023 die technischen Voraussetzungen für eine nationale E-Rezept-Lösung geschaffen zu haben.
Gemeinsame E-Rezept-Lösung aller involvierten Leistungserbringer
Ein sicheres E-Rezept, das für Patientinnen und Patienten sowie für alle involvierten Leistungserbringer einfach anzuwenden ist, kann in Zukunft grosse Mehrwerte schaffen. Es dient der Optimierung von Prozessen. Patientinnen und Patienten haben jederzeit Zugriff auf ihr Rezept. Zudem können die Rezepte leicht überprüft werden: Sie sind weniger fehleranfällig, fälschungssicher und kopiergeschützt. Und wichtig: Das künftige E-Rezept soll wo immer möglich direkt in den bestehenden Software-Primärsystemen der Arztpraxen sowie der Apotheken einsetzbar sein. Dies, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit einer E-Rezept-Lösung zu fördern, die alle involvierten Leistungserbringer problemlos einschliesst.
So soll die nationale E-Rezept-Lösung funktionieren
Ziel ist es, dass Ärztinnen und Ärzte im Anschluss an eine Konsultation oder Videosprechstunde mithilfe ihrer Praxissoftware ein E-Rezept ausstellen können. Dieses wird den Patientinnen und Patienten digital zugestellt oder als Ausdruck mit einem QR-Code übergeben.
Die Patientinnen und Patienten können das E-Rezept auf ihrem Smartphone speichern, es an eine Apotheke weiterleiten oder für sich ausdrucken. So haben sie die volle Kontrolle über ihre Daten und können das Rezept einlösen, wann und wo sie möchten, auch virtuell in einer Apotheke mit Lieferdienst oder bei einer Versandapotheke.
Bei der nationalen E-Rezept-Lösung werden keine medizinischen Daten zentral gespeichert. In der Apotheke wird der QR-Code vom Smartphone der Patientinnen und Patienten oder vom Papierausdruck mit dem bestehenden Barcode-Scanner eingescannt. Dabei wird das E-Rezept ausgelesen und die Angaben können dann in die Apothekensoftware übernommen werden. Die Apotheke kann die Gültigkeit des Rezepts jederzeit anhand der Signatur überprüfen, es validieren, die Verschreibung ausführen und das Rezept vollständig oder zum Teil entwerten. Indem das Abtippen von Rezeptdaten und das Kopieren von Papierrezepten entfallen, werden Fehlerquellen eliminiert und möglicher Missbrauch erschwert.