Fragen ?
Kontakt
Hören Drucken Teilen


TestamentFrage von Dr. G. A. in S.
: „Wir haben als Erbengemeinschaft im Nachlass unseres Vaters offenbar unversteuertes Vermögen gefunden. Was sollen wir tun?“

Antwort: Am 1. Januar 2012 ist eine „Mini-Steueramnestie“ mit Anreizen zur Steuerehrlichkeit in Kraft getreten. Seitdem müssen die Erben von unversteuertem Vermögen die dafür fälligen Steuern samt Verzugszins nur noch für die letzten drei Steuerperioden vor dem Todesjahr des Erblassers nachzahlen. Eine Busse gibt es nicht. In einer Erbengemeinschaft kann jeder Erbe durch eine entsprechende Meldung diese Steuererleichterung für das unversteuerte Erbe auslösen. Die Erbengemeinschaft wird bis zur Erhebung der Steuer als ein Subjekt betrachtet. Die Erben kommen allerdings nur dann in den Genuss der um sieben Jahre verkürzten Erbennachbesteuerung, wenn sie ihre Mitwirkungspflicht voll erfüllen. Es muss namentlich ein vollständiges und genaues Nachlassinventar erstellt werden. Überdies wird die verkürzte Nachbesteuerung nur für Einkommen und Vermögen gewährt, von denen die Steuerbehörden bislang überhaupt keine Kenntnis hatten. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, erfolgt wie vor der „Mini-Steueramnestie“ eine ordentliche Nachbesteuerung bis auf zehn Jahre zurück.

 
 

Haftungsausschluss
Dieses Webseite informiert über spezifische Themen, die im Zusammenhang von Versicherungen wissenswert sind. Es stellt weder ein Angebot von Versicherungen dar, noch führt es zu einer Vertrags- oder Beratungsbeziehung zwischen Ihnen und den Herausgebern dieser Webseite. Die Inhalte dieser Webseite stellen keine persönliche Beratung dar, ersetzen keine persönliche Abklärung Ihrer Situation und sind nicht verbindlich. Etwaige Hinweise, Empfehlungen oder Beispiele sind allgemeiner Natur und nicht als persönliche Empfehlung oder Aufforderung zu verstehen. Wir übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Informationen. Eine Haftung der Herausgeber für Schäden, die aus der Anwendung der dargestellten Inhalte entstehen, ist ausgeschlossen. Bitte treffen Sie keine Entscheidungen allein aufgrund der Inhalte dieser Webseite. Für eine individuelle und auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich bitte an die Ärzteberatung ABC oder weitere Experten.

 
 

Weitere Optionen