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AmbulantDer Krankenversicherungsverband «santésuisse», «H+ Die Spitäler der Schweiz» und die «FMCH Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetica» haben unlängst ihr Tarifwerk für flächendeckende ambulante Pauschalen vorgestellt. Verläuft alles wie geplant, sollen demnach im ambulanten Spitalbereich schon bald eine Mehrheit der Leistungen mit Pauschalen abgegolten werden. Je nach Fachgebiet liegt der Anteil sogar bei 70 Prozent oder höher. Die Einreichung des Tarifwerks beim Bundesrat soll gemäss einem von allen Tarifpartnern unterzeichneten «Letter of Intent» bis Ende 2021 erfolgen. Die neuen ambulanten Pauschalen wurden im Rahmen der gemeinsamen Tariforganisation «solutions tarifaires suisses sa» von «santésuisse», «H+» und «FMCH» entwickelt.

Wille von Bundesrat und Parlament wird umgesetzt
Im Sommer hat das Parlament beim ambulanten Tarifwesen eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung KGV beschlossen. So sollen ambulante Pauschalen wo immer möglich den Einzelleistungstarif ersetzen. Ebenfalls sollen der Einzelleistungstarif und ambulante Pauschalen von allen Tarifpartnern unter dem Dach einer nationalen Tariforganisation weiterentwickelt werden. Vertreter der Spitäler, der Ärzteschaft und der Krankenversicherer haben in den vergangenen Monaten den neuen ambulanten Tarif der Zukunft für die pauschalierte Abrechnung von häufig durchgeführten und standardisierbaren Untersuchungen und Behandlungen erarbeitet.
Ziel ist es, ein Maximum aller ambulanten Untersuchungen und Behandlungen pauschal abrechnen zu können. Der neue Tarif löst zahlreiche Elemente des veralteten Einzelleistungstarifs TARMED ab, und schafft damit die Möglichkeit, einige der von der Genehmigungsbehörde konstatierten Mängel des TARDOC zu beheben.

Pauschalen: gleiche Leistung, gleiche Vergütung
Mit ambulanten Pauschalen werden gleiche Operationen, gleiche medizinische Abklärungen und gleiche Interventionen pauschal und damit immer gleich vergütet. Neu dienen reelle Kosten- und Leistungsdaten der Leistungserbringer als Grundlage, wie dies bereits bei den stationären Pauschalen im Rahmen von «SwissDRG» der Fall ist. Dies ist ein Novum, da bis anhin noch kein Einzelleistungstarif auf reellen Kosten- und Leistungsdaten aufgebaut wurde.
Für die Ärztinnen und Ärzte sowie die Spitäler ist mit ambulanten Pauschalen eine transparente und faire Vergütung garantiert, gleichzeitig werden die bekannten Fehlanreize des heutigen Einzelleistungstarifs minimiert. Im Gegensatz zum Einzelleistungstarif, der sämtliche Untersuchungen und Behandlungen in einem hohen Detaillierungsgrad umfasst, werden mit ambulanten Pauschalen die operativen Eingriffe und aufwendige Untersuchungen und Behandlungen auf einfache und klar verständliche Weise abgegolten.

Pauschalen sollen das Kostenwachstum dämpfen
Mit diesen Leistungspaketen kann im ambulanten Spitalbereich schon bald eine Mehrheit der Leistungen abgegolten werden. Je nach Fachgebiet liegt der Anteil sogar bei 70 Prozent oder höher. Pauschalen tragen dazu bei, das Kostenwachstum zu dämpfen. Das haben die Pauschalen im stationären Spitalbereich deutlich gezeigt. Davon profitieren die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler der Krankenversicherungen direkt.



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