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Aerztin-mit-InvaliderSimulationsvorwürfe an Antragsteller für Leistungen der Invalidenversicherung IV, nur 20 Minuten dauernde Beurteilungsgespräche mit IV-Antragstellern, unangebrachte Beleidigungen: Die am 28. Februar 2020 vom Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen «Inclusion Handicap» eingerichtete «Online-Meldestelle zu den IV-Gutachten» hat viele Missstände aufgedeckt. Bei der Meldestelle können sich Opfer von Willkür und Missbräuchen durch IV-Gutachterinnen und IV-Gutachtern im Rahmen einer Online-Befragung melden. «Inclusion Handicap» ermuntert neben den Direktbetroffenen von IV-Gutachter-Willkür auch deren Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter sowie deren behandelnde Ärztinnen und Ärzte, die Meldestelle zu nutzen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat den Missstand bei den IV-Gutachten erkannt und will nun energisch durchgreifen.

Schon 33 behandelnde Ärztinnen und Ärzte haben sich gemeldet
Seit der am 28. Februar 2020 erfolgten Aufschaltung der «Online-Meldestelle zu den IV-Gutachten» von «Inclusion Handicap» haben sich bis zum 28. September 2020 neben 256 direktbetroffenen Opfern von aus ihrer Sicht willkürlichen IV-Gutachten auch 15 Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter sowie 33 behandelnde Ärztinnen und Ärzte von IV-Gesuchstellern und IV-Gesuchstellerinnen gemeldet.
Die Eingaben sowie die Schlüsse daraus sind in einem «Zwischenbericht der Online-Meldestelle zu den IV-Gutachten» zusammengefasst.

Forderungen aufgrund der Erkenntnisse aus dem Zwischenbericht
«Inclusion Handicap» fordert aufgrund des Zwischenberichts über die Eingaben von Opern von Willkür und Missbräuchen durch IV-Gutachterinnen und IV-Gutachtern:

  1. Die Behörden müssen die Qualität der Gutachten in jedem Fall sicherstellen. Fehlbare Gutachter gehören aus dem Verkehr gezogen.
  2. Fälle, bei denen Versicherte keine oder zu wenig IV-Leistungen erhalten haben, weil die Qualität der Gutachten nachweislich schlecht war, müssen neu aufgerollt werden.
  3. Alle Gutachten müssen nach dem Zufallsprinzip vergeben werden.
  4. Eine Drittperson soll beim Gutachtergespräch dabei sein. Die allermeisten Versicherten, die sich bei der Meldestelle gemeldet haben, stehen dem Vorschlag positiv gegenüber.

Gutachter mit lukrativen Aufträgen belohnt, wenn sie Arbeitsunfähigkeit tief einschätzen
In der Medienmitteilung «Willkürliche Gutachten: Mehr als Einzelfälle» vom 3. Oktober 2020 stellt «Inclusion Handicap» fest: «Die Bedeutung der IV-Gutachten ist gross: IV-Stellen oder Gerichte stützen ihre Entscheide praktisch immer auf die IV-Gutachten ab. De facto sind diese entscheidend, wie hoch die Arbeitsfähigkeit einer versicherten Person eingeschätzt wird. Der Verdacht erhärtet sich, dass einige Gutachter mit lukrativen Aufträgen belohnt werden, wenn sie die Arbeitsunfähigkeit tief einschätzen. Die Qualität der Gutachter ist von existenzieller Bedeutung. Aber die nach wie vor aktive ‘Online-Meldestelle zu den IV-Gutachten’ zeigt, dass diese in zu vielen Fällen nicht gegeben ist. Deshalb wird ‘Inclusion Handicap’ weiterhin für eine faire Praxis kämpfen.»

Das Bundesamt für Sozialversicherungen will nun hart durchgreifen
Die zuständige Behörde hat den Missstand bei den IV-Gutachten erkannt und will nun hart durchgreifen. Das Vorgehen wird in der Medieninformation «IV: Aufsicht und medizinische Beurteilung werden gezielt verbessert» vom 13. Oktober 2020 erläutert: «Das Bundesamt für Sozialversicherungen verbessert die Aufsicht und die Qualität der medizinischen Begutachtung in der IV. So werden etwa die Zielvereinbarungen mit den IV-Stellen überarbeitet, die Perspektive der Versicherten einbezogen, Probegutachten verlangt und die Rückmeldungen an die Gutachter verbessert. Grundlage für die Massnahmen sind zwei Berichte zur Aufsicht über die IV-Stellen sowie über die Vergabepraxis und die Qualitätssicherung bei den medizinischen Gutachten.»



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