Der frühzeitige Tod eines aktiven Menschen kann vieles gefährden: die finanzielle Zukunft der Familie oder von nahestehenden Personen, die Finanzierung der Ausbildung von Kindern, die Rückzahlung von Krediten und Darlehen, das Überleben von kollektiven Geschäftsaktivitäten wie beispielsweise Gemeinschaftspraxen. Um Risiken dieser Art einzuschränken, gibt es die Todesfallrisikoversicherung. Lesen Sie einige Einzelheiten dazu.
Das ist die Todesfallrisikoversicherung
Mit einer Todesfallrisikoversicherung kann man zugunsten einer beliebigen begünstigten Person während einer beliebigen Periode das Todesfallrisiko absichern. Die Versicherung zahlt eine abgemachte Todesfallsumme, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Die Prämie wird anhand der statistischen Lebenserwartung aufgrund des Alters sowie weiterer Kriterien wie Gesundheit oder Suchtverhalten und der üblichen Versicherungsvertragskosten berechnet. Bei Ablauf des Vertrags ohne Todesfall sind alle einbezahlten Beiträge für die Deckung des Risikos und der Kosten aufgebraucht. Es erfolgt keine Rückerstattung. Wichtig: Weil die reine Todesfallrisikoversicherung keinen Rückkaufwert hat, fällt die darauf beruhende Zahlung nicht in die Erbfolge und es können damit keine Pflichtteile verletzt werden: Die Lebensversicherung zahlt die vertraglich festgelegte Versicherungssumme direkt an die begünstigte Person.
Flexible Ausgestaltungsmöglichkeiten der Todesfallrisikoversicherung
Es gibt Todesfallrisikoversicherungen mit einer konstanten Versicherungssumme und solche mit einer abnehmenden Versicherungssumme. Zudem gibt es Todesfallrisikoversicherungen mit einem jährlich neu berechneten Risiko und mithin entsprechend flexiblen Prämien. Diese Ausgestaltungsmöglichkeiten dienen dazu, die Versicherung möglichst genau auf das konkrete Versicherungsbedürfnis abzustimmen.
Mögliche Ziele und Begünstigte der Todesfallrisikoversicherung
- Absicherung der Familie: Mit einer Todesfallrisikoversicherung wird sichergestellt, dass die Familie im Todesfall des Haupternährers ausserhalb der „normalen“ Vorsorge und allfälliger Erbstreitereien finanziell abgesichert ist. Für den Todesfall eines nicht berufstätigen Ehepartners kann das Risiko für die dann notwendigen Haushalthilfen und für die zusätzlich anfallenden Betreuungskosten abgesichert werden.
- Absicherung der Ausbildung: Wenn der Haupternährer stirbt, kann die Finanzierung der geplanten Ausbildung der Kinder plötzlich gefährdet sein. Mit einer Todesfallrisikoversicherung lässt sich dieses Risiko absichern.
- Absicherung von Krediten und Darlehen: Die Rückzahlung von Hypothekarkrediten, Krediten für das Geschäft oder die Praxis und von anderen Darlehen wird im Todesfall des Kreditnehmers mit einer Todesfallrisikoversicherung sichergestellt. Begünstigt werden können der Kreditgeber oder die potenziellen Erben eines Kredits.
- Gegenseitige Absicherung von Geschäftspartnern: Die Gesellschafter in einer Gemeinschaftspraxis sichern sich mit Todesfallrisikoversicherungen gegenseitig ab, damit die Arztpraxis beim Tod eines Praxispartners nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
- Absicherung von Lebenspartnern und andern geliebten Personen: Unverheiratete Lebenspartner sind in der Schweiz im Todesfall nur schwierig zu begünstigen. Mit einer Todesfallrisikoversicherung können der Lebenspartner oder irgendwelche geliebte Personen ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge gezielt abgesichert werden.
- Vorsorgelücken schliessen: Aus verschiedenen Gründen kann die staatliche, berufliche und freiwillige Vorsorge für Hinterbliebene ungenügend sein. Mit einer Todesfallrisikoversicherung können erkannte Lücken massgeschneidert geschlossen werden.
Hier gibt es weitere Informationen über die Todesfallrisikoversicherung.
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