Fragen ?
Kontakt

 

Coronakrise Rentner«Die Schweizer Pensionskassen werden hart von der Coronakrise getroffen. Die Notwendigkeit, die gesetzlich festgelegten technischen Parameter den ökonomischen und demographischen veränderten Realitäten anzupassen, ist durch die Coronakrise somit noch dringlicher geworden», schreibt die «Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV» in ihrer Medienmitteilung zur Jahresmedienkonferenz vom 12. Mai 2020. Aus der Fachsprache der Pensionskassen in normales Deutsch übersetzt, bedeutet diese Aussage: Wegen der Coronakrise ist es noch dringlicher geworden, die künftigen Pensionskassenrenten weiter zu senken. Fragt sich, wie tief die Pensionskassenrenten sinken werden und was man dagegen unternehmen kann.

Zu hohe Rentenumwandlungssätze und damit nach wie vor zu hohe Pensionskassenrenten
«Die zu hohen Rentenumwandlungssätze sind das dominante Risiko in der zweiten Säule. Obwohl diese im Überobligatorium laufend gesenkt wurden, sind sie aufgrund des immer weiter gesunkenen Zinsniveaus im Durchschnitt nach wie vor zu hoch», steht im Dokument «Jahresmedienkonferenz der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV vom 12. Mai 2020 – Mediendokumentation». Beim Rentenumwandlungssatz handelt es sich um den Prozentsatz, mit dem das lebenslang angesparte Pensionskassenvermögen beim Rentenbezug im Zeitpunkt der Pensionierung in die lebenslang garantierte Pensionskassenrente umgewandelt wird. Beispiel: Wer im Zeitpunkt der Pensionierung über eine Million Franken Pensionskassenkapital verfügt, erhält bei einem Rentenumwandlungssatz von sechs Prozent eine lebenslange Jahresrente von 60'000 Franken und mithin eine Monatsrente von 5'000 Franken.

Versicherungstechnisch korrekter Rentenumwandlungssatz liegt bei 4,84 Prozent
Das Pensionskassenberatungsunternehmen «Complementa» schreibt in der Medienmitteilung über seinen «Risiko Check-up 2020 der Schweizer Pensionskassen», «durch das tiefe Zinsniveau und die steigende Lebenserwartung sind die Pensionskassen gezwungen, den Rentenumwandlungssatz laufend zu senken. Mit durchschnittlich 5.53 Prozent liegt der Umwandlungssatz 2020 nochmals 0.1 Prozentpunkte tiefer als im Vorjahr. Die Pensionskassen haben für die nächsten fünf Jahre bereits weitere Reduktionen beschlossen, so dass der durchschnittliche Rentenumwandlungssatz bis 2025 mindestens auf 5.26 Prozent sinken dürfte.» Ergo wird es dann für Neurentner mit einer Million Pensionskassenvermögen im Durchschnitt nur noch eine lebenslange Jahresrente von 52'600 Franken oder eine Monatsrente von 4383.30 Franken geben.
Damit ist aber der versicherungstechnisch korrekte Rentenumwandlungssatz immer noch nicht erreicht. Dieser beträgt nämlich bei der derzeit geltenden langfristigen Renditeannahme auf dem Vorsorgekapital von zwei Prozent nurmehr 4,84 Prozent. Bei einer Million Pensionskassenvermögen endet das in einer Monatsrente von rund 4033.30.

Was tun gegen die absehbaren Pensionskassenrentensenkungen für Neurentner?
Die sinkenden Pensionskassenrenten sind eine Tatsache. Wer nach der Pensionierung zur Bestreitung des Lebensunterhalts eine höheres Einkommen als die ordentlich zu erwartenden Renten braucht, hat mindestens fünf Möglichkeiten:

  • Das Pensionskassenkapital mittels freiwilligen Pensionskasseneinkäufen, die man jeweils vom steuerbaren Einkommen abziehen kann, auf die gewünschte Höhe hieven. Dabei gilt es abzuklären, ob seine Pensionskasse mit höchster Wahrscheinlichkeit gesund ist und niemals saniert werden muss.
  • Nach dem ordentlichen Pensionsalter ganz oder teilweise weiterarbeiten, die Pensionskasse damit weiter äufnen und den Bezug der Altersrenten entsprechend aufschieben.
  • Die ebenfalls steuerbegünstigte freiwillige Vorsorgesäule 3a nutzen.
  • Mit einem möglichst gut eigenfinanzierten Eigenheim die Wohnkosten nach der Pensionierung tief halten.
  • Das freie Privatvermögen durch das laufende Sparen und eine geschickte Geldanlage Schritt für Schritt vermehren.

 



Weitere Optionen