Der Bundesrat hat dem Parlament die Botschaft «Botschaft zu einer dringlichen Änderung des Epidemiengesetzes im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Proximity-Tracing-System)» samt dem dazugehörigen Entwurf zur Änderung des «Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG)» unterbreitet. Laut dem derzeit veröffentlichten Sessionsprogramm wird der Ständerat die Vorlage am Mittwoch, 3. Juni 2020, und der Nationalrat am Montag, 8. Juni 2020, beraten. Stimmt das Parlament der Gesetzesänderung zu, kann die SwissCovid-App noch vor Ende Juni schweizweit eingeführt werden. Bis dahin wird die App in einer Pilotphase getestet. Wir haben die Links zu den massgebenden Dokumenten rund um die SwissCovid-App zusammengetragen, namentlich zum offiziellen Faktenblatt sowie den «Fragen und Antworten zur Tracing-App».
Weiterverbreitung des Virus eindämmen
Mit dem geänderten Epidemiengesetz erhält das Bundesamt für Gesundheit BAG die Möglichkeit, ein Proximity-Tracing-System zu betreiben, mit dem die Weiterverbreitung des Virus eingedämmt werden kann. Die in der SwissCovid-App bearbeiteten Daten dienen allein dem Zweck, die teilnehmenden Personen zu benachrichtigen, wenn sie möglicherweise dem Coronavirus ausgesetzt waren. Die App ergänzt das herkömmliche Contact Tracing der Kantone, also die aufgrund von umfassenden Nachforschungen betriebenen Nachverfolgung und Unterbrechung der Infektionsketten.
Nutzung der SwissCovid-App ist freiwillig
Die Nutzung der SwissCovid-App ist freiwillig und die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme darf keine Benachteiligungen oder Vorteile zur Folge haben. Der Datenschutz ist jederzeit gewahrt. Die Daten werden dezentral gespeichert und das System erfasst keine Standortdaten. Die technischen Details und der Quellcode sind öffentlich. Apple und Google haben die Corona-Tracing-Schnittstellen aktiviert. Für iPhone-User wurde die "Exposure Notification"-Technologie mit iOS 13.5 eingeführt. Für Android-User kommt die Technologie über aktualisierte Google-Play-Dienste aufs Smartphone.
Der Bundesrat wird das System ausser Betrieb nehmen, sobald es für die Bekämpfung des Coronavirus nicht mehr erforderlich ist.
Die Links für die massgebenden Dokumente rund um die SwissCovid-App
- Faktenblatt SwissCovid-App
- Fragen und Antworten SwissCovid-App
- Verordnung über den Pilotversuch mit dem «Swiss Proximity-Tracing- System» zur Benachrichtigung von Personen, die potenziell dem Coronavirus (Covid-19) ausgesetzt waren (Covid-19-Verordnung Pilotversuch Proximity-Tracing)
- Botschaft zu einer dringlichen Änderung des Epidemiengesetzes im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Proximity-Tracing-System)
- Entwurf zur Änderung des «Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG)»