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BetriebsunterbruchIn den gängigen Betriebsunterbruchversicherungen ist das Pandemierisiko nicht enthalten. Ausnahmen gibt es fast nur für die Hotel- und Gastronomiebranche, wo das Pandemierisiko vor Bekanntwerden des Coronavirus und seiner Auswirkungen zuweilen abgedeckt werden konnte. Lesen Sie, weshalb Privatversicherungen das Pandemierisiko aus versicherungstechnischen Gründen nicht generell abdecken können.

Extremereignis, das versicherungsmathematisch nicht kalkulierbar ist
In der Versicherungsbranche sind die Risiken einer Pandemie in der Regel nicht von einer Betriebsunterbruchversicherung gedeckt. Der Grund: Pandemien gehören als Extremereignis zu den nur sehr beschränkt versicherbaren Ereignissen, da sie versicherungsmathematisch nicht kalkulierbar sind. Das Ereignis tritt rund um den Globus auf. Der für Versicherungen wichtige Grundmechanismus des Ausgleichs in einem Risikokollektiv funktioniert hier mithin nicht: Alle sind gleichzeitig betroffen. Aus diesem Grund sind Risiken wie Pandemien durch einen Privatversicherer nicht tragbar und beispielsweise von den Betriebsunterbruchversicherungen als versichertes Ereignis zumeist ausgeschlossen. Das heisst konkret: Betriebsunterbrüche wegen des Coronavirus werden von der Betriebsunterbruchversicherung in der Regel nicht gedeckt.

Auch andere Versicherungen sind betroffen
Kommt dazu: Aus den gleichen versicherungsmathematischen Gründen bieten Technische Versicherungen, Transportversicherungen und weitestgehend auch Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen für Schäden, die hundertprozentig auf die laufende Pandemie zurückzuführen sind, in der Regel keine Schadendeckung.



 
 

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