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Arzt am Praemienrechner Aug 19Wegen fallender Rentenumwandlungssätze befinden sich die Pensionskassenrenten im Sinkflug. Fragt sich, ob freiwillige Einkäufe bei der Pensionskasse nach wie vor eine gute Geldanlage sind. Die Antwort lautet: Ja. Der Steuervorteil der Pensionskasseneinkäufe sorgt nach wie vor für ein ansehnliche Rendite. Und mit dem Einkauf stärkt man überdies seine Vorsorge, da sich die zu erwartende Pensionskassenrente wegen des freiwillig aufgestockten Pensionskassenkapitals erhöht. Kommt dazu: Für selbständige Ärztinnen und Ärzte gibt es bei Pensionskasseneinkäufen sogar ein Zückerchen.

Steuerersparnis sorgt für die Rendite der Pensionskasseneinkäufe
Pensionskasseneinkäufe dürfen vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das erzeugt eine Steuerersparnis. Jeder Einkauf bricht überdies wegen des damit verbundenen tieferen steuerbaren Einkommens die Steuerprogression. Das erhöht die Steuerersparnis noch zusätzlich. Daraus lässt sich eine Regel ableiten: Wer Jahr für Jahr gestaffelt Pensionskasseneinkäufe tätigt, profitiert dank des tieferen steuerbaren Einkommens und dem damit verbundenen Brechen der Steuerprogression gleich zweimal.
Der dank der Pensionskasseneinkäufe eintretende Steuervorteil sorgt in dieser Tiefzinsphase für den Hauptteil der Rendite der Einkäufe. Ein weiteres Argument für den Pensionskasseneinkauf ist dessen Sicherheit: Das Pensionskassenkapital ist vom Gesetzgeber stark geschützt. Die Rendite aus der Steuerersparnis und der gesetzliche Kapitalschutz machen den Pensionskasseneinkauf zu einer vorteilhaften Kapitalanlage. Zumal beim allfälligen späteren Kapitalbezug nur ein deutlich tieferer Sondersteuersatz für Vorsorgegelder fällig wird, was die Rendite aus der Steuerersparnis definitiv sichert.

Freiwillige Stärkung der Vorsorge
Gerade wegen der fallenden Rentenumwandlungssätze und den damit verbundenen Pensionskassenrentensenkungen ist eine freiwillige Stärkung der Vorsorge neben den laufenden Vorsorgeanstrengungen ein Muss. Neben den Einzahlungen in die steuerbegünstige Vorsorgesäule 3a, der Abzahlung des Eigenheims und damit der Senkung der Wohnkosten im Alter oder dem Aufbau eines Wertschriftenvermögens sind die freiwilligen Pensionskasseneinkäufen dafür ein Königsweg.

Grösstmöglicher Einkaufbetrag
Pensionskasseneinkäufe dürfen bis zur Höhe der maximalen reglementarischen Leistung seines Vorsorgeplans getätigt werden. Konkret ist das jeweils die Differenz zwischen dem vorhandenen Vorsorgekapital und dem Vorsorgekapital, das mit Beitragszahlungen seit dem 25. Altersjahr erreicht worden wäre. Der grösstmögliche Einkaufsbetrag wird den Versicherten auf dem jährlichen Pensionskassenausweis mitgeteilt oder kann bei seiner Vorsorgeeinrichtung abgefragt werden.
Wichtige Regel: Sämtliche Pensionskassenvorbezüge für selbst bewohntes Wohneigentum müssen zurückbezahlt sein, bevor Einkäufe steuerlich in Abzug gebracht werden können. Und allfällige Freizügigkeitsguthaben aus früheren Anstellungen sind ohne steuerlichen Abzug in die gegenwärtige Pensionskasse einzuzahlen. Dort vermindern sie das Einkaufspotenzial.

Einschränkungen
Im Hinblick auf die persönliche Finanzplanung gibt es eine einschränkende Frist: Aufgrund einer bundesgerichtlichen Gesetzesauslegung darf nach steuerlich abgezogenen Pensionskasseneinkäufen während dreier Jahre kein Kapitalbezug für Wohneigentum, das Selbständigwerden oder für die Pensionierung getätigt werden, ohne die Steuerersparnis zurückzuzahlen.
Im Hinblick auf die Scheidungsgefahr: Macht ein verheirateter Ehepartner einen Pensionskasseneinkauf aus dem Eigengut, sollte dieser schriftlich und beidseitig unterschrieben festgehalten werden. Fehlt ein solcher Nachweis, wird im Scheidungsfall auch dieses Guthaben geteilt.

Teilliquidation einer Pensionskasse
Auch wenn eine Kasse untergedeckt ist, besteht bei einem Stellenwechsel oder bei der Pensionierung Anspruch auf das gesamte angesparte Kapital samt den Einkäufen. Die Ausnahme: eine Teilliquidation der Pensionskasse. Die Voraussetzungen dafür sind vermutungsweise erfüllt, wenn in einem Unternehmen eine erhebliche Verminderung der Belegschaft erfolgt, ein Unternehmen restrukturiert wird oder der Pensionskassen-Anschlussvertrag aufgelöst wird. Im Fall einer Teilliquidation wird das gesamte Vermögen der Pensionskasse errechnet und dann anteilsweise auf die Versicherten verteilt. Man erhält sein Alterskapital nur gemäss dem mehr oder weniger tiefen Deckungsgrad am Stichtag. Bei Einkäufen in eine untergedeckte Kasse sollte deshalb unbedingt die Höhe des Risikos einer Teilliquidation abgeklärt werden. Ist das Risiko hoch, verzichtet man besser auf einen Einkauf.

Zückerchen für selbständigerwerbende Ärztinnen und Ärzte
Selbständige, die freiwillig einer Pensionskasse angehören, haben ein Privileg: Laut einem Bundesgerichtsurteil (9C_583/2009) sind Selbständigerwerbende berechtigt, vom massgebenden AHV-beitragspflichtigen Einkommen die Hälfte der Einzahlungen in die Vorsorgeeinrichtung, der sie freiwillig angeschlossen sind, abzuziehen. Das gilt sowohl für die laufenden ordentlichen Beiträge an die Kasse wie auch für die freiwilligen zusätzlichen Einkäufe. Fazit daraus: Selbständige, die ihre berufliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse aufbauen, können dank der Rechtsprechung des Bundesgerichts mit freiwilligen reglementarischen Pensionskasseneinkäufen neben Steuern zusätzlich auch noch AHV-Beiträge sparen. Die AHV muss die Hälfte des Einkaufsbetrags vom AHV-pflichtigen Einkommen abziehen. Deshalb sollten Selbständigerwerbende, die Pensionskasseneinkäufe tätigen, die AHV-Beitragsverfügungen genau kontrollieren.



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