Die FMCH, der Dachverband von 20 chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften und drei Berufsverbänden, ist nicht bereit, berufliches Fehlverhalten einzelner chirurgisch oder invasiv tätiger Ärzte zu tolerieren. Zu diesem Zweck hat die FMCH am 12. November 2019 einen Verhaltenskodex veröffentlicht, der die Normen der ärztlichen Tätigkeit in Erinnerung ruft, beziehungsweise klarstellt. Dazu kommt das FMCH-Merkblatt «Umgang mit schwarzen Schafen». Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Überhöhte Honorarforderungen
Die ärztliche Tätigkeit muss hohen ethischen, rechtlichen und qualitativen Anforderungen genügen. «Schwarze Schafe», die beispielsweise mit überhöhten Honorarforderungen dagegen verstossen, schädigen den Ruf und das Ansehen der gesamten Ärzteschaft. Sie untergraben damit auch das Vertrauensverhältnis zwischen den Patientinnen und Patienten und ihren Ärztinnen und Ärzten.
FMCH gibt Gegensteuer
Mit Blick auf die rufschädigenden Aktivitäten einzelner Ärztinnen und Ärzte gibt die FMCH Gegensteuer: Der am 12. November 2019 veröffentlichte «Code of behaviour der FMCH» ist eine Richtlinie für den Umgang von Ärztinnen und Ärzten mit Patientinnen und Patienten, anderen Leistungserbringern, Industrie, Kostenträgern und Medien.
Der Verhaltenskodex stützt sich insbesondere auf den Schweizer Ärzteeid. Ziel ist es, die Patientinnen und Patienten vor den Auswirkungen falscher ökonomischer Anreize im Gesundheitswesen zu schützen und die Indikationsqualität zu stärken.
FMCH Merkblatt «Umgang mit schwarzen Schafen»
Damit der Verhaltenskodex nicht toter Buchstabe bleibt, hat die FMCH eine Anleitung im Umgang mit «schwarzen Schafen» erlassen: Das FMCH Merkblatt «Umgang mit schwarzen Schafen». Darin wird den Fachgesellschaften empfohlen, wie sie beim Vorliegen eines konkreten Falles vorgehen sollen. In besonders schweren Fällen ist der Ausschluss eines fehlbaren Arztes aus der betroffenen Fachgesellschaft vorzusehen.