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Vorsorgeauftrag Maerz 19Das schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» am 1. März 2019: «Ein Fall der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde werden? Auf gar keinen Fall. Das sagen sich viele Leute. Der schlechte Ruf der Behörde hat die Nachfrage nach Vorsorgeaufträgen geradezu explodieren lassen.» Aber was ist ein Vorsorgeauftrag?»

Der Staat lauert

Ob jung oder alt, Frau oder Mann – wir alle laufen Gefahr, wegen eines tragischen Unfalls oder einer heimtückischen Krankheit vorübergehend oder für immer die Urteilsfähigkeit zu verlieren. Wer dafür nicht vorsorgt, fällt bei einer nachgewiesenen Handlungsunfähigkeit unter die «Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen» (Zivilgesetzbuch Artikel 374 ff). Demnach erhält der im gleichen Haushalt lebende Ehegatte oder eingetragene Partner ein gesetzliches Vertretungsrecht. Dieses umfasst alle Rechtshandlungen, die zur Deckung des Unterhalts üblicherweise erforderlich sind, die ordentliche Verwaltung von Einkommen und Vermögen sowie die Erledigung der Post. Doch schon für nicht ganz alltägliche Handlungen wie beispielsweise die Verlängerung einer Hypothek reicht das gesetzliche Vertretungsrecht nicht mehr aus. Es braucht dafür die Zustimmung der Kindes- und Erwachsenschutzbehörde Kesb. Oder: Der Staat mischt sich ein.
Diese staatliche Einmischung wird umfassend, wenn es wie bei Konkubinatspaaren oder Alleinstehenden im Falle der vorübergehenden oder dauernden Handlungsunfähigkeit keinen Ehegatten oder eingetragenen Partner gibt. Dann errichtet die Kesb von Amtes wegen eine Beistandschaft.

Starker Anstieg der Vorsorgeaufträge
Laut der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) wollen viele Leute um jeden Preis verhindern, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingreift. Jetzt zeigt sich: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Vorsorgeaufträgen wegen dieser Angst vor der Behörde geradezu explodiert. Zwar gibt es dazu keine gesamtschweizerische Statistik, doch die Zahlen aus einzelnen Kantonen sind eindeutig. So hat die Zahl der Vorsorgeaufträge, die beim Kanton Basel-Stadt hinterlegt wurden, zwischen 2015 und 2018 um mehr als 150 Prozent zugenommen. Ähnlich sieht es im Kanton Schaffhausen aus, wo die Kesb Vorsorgeaufträge selbst öffentlich beurkundet. Der starke Zuwachs gelte aber in der ganzen Schweiz, unterstreicht die NZZ.
Fragt sich, was ein Vorsorgeauftrag ist und wie man ihn errichtet.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Mit einem Vorsorgeauftrag kann man eine vertraute natürliche oder juristische Person damit beauftragen, einen im Fall der Urteilsunfähigkeit in persönlichen und finanziellen Angelegenheiten sowie im Rechtsverkehr zu vertreten (Zivilgesetzbuch Artikel 360 ff). Der Auftrag kann sich allenfalls auf Teilbereiche wie beispielsweise die Bankgeschäfte beschränken. Deshalb ist es wichtig, die Aufgaben genau zu umschreiben und allenfalls im Vorfeld mit dem Beauftragten zu besprechen. Zumal es möglich ist, auch die Zustimmung oder die Verweigerung einer medizinischen Massnahme einzubinden. In diesem Fall handelt es sich um eine Kombination von Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung.

Eigenhändig oder öffentlich beurkunden
Der Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten oder durch den Notar öffentlich zu beurkunden. Bei Eigenhändigkeit muss der Vorsorgeauftrag wie ein Testament von Anfang bis Ende vom Auftraggeber in der Handschrift niedergeschrieben, datiert und unterzeichnet werden. Auf Antrag trägt das Zivilstandsamt das Vorhandensein eines Vorsorgeauftrags sowie dessen Hinterlegungsort in das schweizerische Personenstandsregister „Infostar“ ein. Dieser Eintrag ist zu empfehlen: Bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit erhält dann die zuständige Behörde mit ein paar Klicks Kenntnis von der Existenz des hinterlegten Dokuments.

Es gibt Vorlagen
Gute Vorlagen für die Form und den Wortlaut des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung können im Internet bei Pro Senectute erworben werden. Solange man urteilsfähig ist, lässt sich ein niedergeschriebener oder öffentlich beurkundeter Vorsorgeauftrag jederzeit widerrufen.



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