Der Bundesrat will überkantonal tätige Stammgemeinschaften ermöglichen und damit die flächendeckende Einführung des elektronischen Patientendossiers vereinfachen und beschleunigen. In Stammgemeinschaften schliessen sich Gesundheitsfachpersonen und deren Einrichtungen zusammen, um den Patientinnen und Patienten die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers zu ermöglichen. Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten können sich bereits jetzt dafür eintragen, bei der Einführung des Elektronischen Patientendossiers in ihrer Region benachrichtigt zu werden.
Zehn Stammgemeinschaften im Aufbau
Zurzeit befinden sich in der Schweiz zehn Stammgemeinschaften im Aufbau. Die Stammgemeinschaften erhalten vom Bund Finanzhilfen, um das elektronische Patientendossier bis nächstes Jahr einzuführen. Je grösser eine Stammgemeinschaft, desto mehr Unterstützung erhält sie.
Bis acht Millionen Franken Finanzhilfe pro Stammgemeinschaft
Nun hat der Bundesrat die Obergrenze für Stammgemeinschaften von zwei auf vier Millionen Einwohnerinnen und Einwohner erhöht, und damit ebenfalls die Finanzhilfen. Grosse Stammgemeinschaften können nun maximal acht Millionen Franken Finanzhilfe erhalten, zuzüglich eines Grundbetrags von 500'000 Franken. Der Gesamtbetrag für den Aufbau aller Stammgemeinschaften beträgt höchstens 30 Millionen Franken.
Ziele des Elektronischen Patientendossiers
Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden. Akutspitäler, Rehabilitationskliniken und psychiatrische Kliniken müssen sich dem EPD bis April 2020 anschliessen, Pflegeheime und Geburtshäuser bis April 2022.
Benachrichtigung über die Einführung des Elektronischen Patientendossiers in seiner Region
Auf der Internetseite «Benachrichtigungsdienst für das Elektronische Patientendossier» kann man sich eintragen. Dann wird man benachrichtigt, wann das Elektronische Patientendossier in seiner Region verfügbar ist. Bis im Frühjahr 2020 wird das Elektronische Patientendossier in allen Regionen der Schweiz verfügbar sein.