Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats will das Burnoutsyndrom nicht als Berufskrankheit anerkennen. Sie lehnt eine parlamentarische Initiative von Mathias Reynard (Sozialdemokratische Partei) mit 17 zu 7 Stimmen ab. Lesen Sie Einzelheiten zu diesem politischen Entscheid.
Parlamentarische Initiative «Das Burnoutsyndrom als Berufskrankheit anerkennen»
Am 16. März 2018 hat Nationalrat Mathias Reynard von der Sozialdemokratischen Partei die parlamentarische Initiative «Das Burnoutsyndrom als Berufskrankheit anerkennen» eingereicht. Es wird verlangt, das Burnoutsyndrom als Berufskrankheit im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen anzuerkennen.
Begründung des Vorstosses
Der Vorstoss wird wie folgt begründet: «Die Arbeitswelt hat in den letzten Jahrzehnten erhebliche Veränderungen erfahren, und ihr stehen noch weitere bevor. Der Wandel der Produktionsmethoden geht zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die generell die Folgen am stärksten zu spüren bekommen. Aufgrund dieser Umbrüche nehmen psychische Belastungen im Beruf zu: Stress, Mobbing, sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz sowie eben der Burnout. Daher müssen wir unsere Herangehensweise an Berufsrisiken überdenken.
In den letzten Jahren haben verschiedene Studien belegt, dass insbesondere der von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern empfundene Stress ansteigt, und aufgezeigt, welche Auswirkungen dieser auf die Gesundheit hat. Auch eine Zunahme und Verschlimmerung der Burnoutfälle ist seit einigen Jahren zu verzeichnen, was soziale Tragödien sowie enorme volkswirtschaftliche Kosten verursacht. Vom Burnoutsyndrom sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Berufszweigen betroffen, wobei das Risiko in den Berufen des Dienstleistungssektors am höchsten ist.»
Eindeutige Ablehnung durch die zuständige Kommission des Nationalrats
Am 15. Februar 2019 hat die zuständige Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates über die parlamentarische Initiative debattiert. Sie beantragt dem Nationalrat mit 17 zu 7 Stimmen dem Verlangen, das Burnoutsyndrom als Berufskrankheit anzuerkennen, nicht Folge zu geben. Begründung in der Medienmitteilung der Kommission: «Oft könnten Burnouterkrankungen nicht zweifelsfrei auf die berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden. Wichtiger als eine neue Zuständigkeit bei der Versicherung seien die bereits laufenden Programme der Privatwirtschaft zur Prävention von Burnout.»