Anfrage von Frau Dr. med. A. G. in W.: «Ich, Spitalärztin im Spital von W., bin schwanger und erwarte mein Kind rund um den 14. Mai 2019. Ich selbst habe im Rahmen meiner sechsmonatigen Kündigungsfrist auf den 30. Juni 2019 gekündigt. Damit fällt mein Arbeitsvertragsende in den zweiten Monat meines 98-tägigen Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung. Frage: Laufen meine obligatorische Unfall- und Taggeldversicherung sowie meine Pensionskasse, bis zum Arbeitsvertragsende am 30. Juni 2019 oder bis zum Ende des 98-tägigen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?»
Bestimmungen laut dem Merkblatt «Mutterschaftsentschädigung»
Die Geburt des Kindes fällt in diesem Fall in das noch bis zum 30. Juni 2019 bestehende Arbeitsverhältnis, weshalb gemäss dem Merkblatt «Mutterschaftsentschädigung» der 98-tägige Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung gegeben ist. Im Merkblatt steht des Weiteren, dass Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung erhalten, bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs obligatorisch unfallversichert sind, und zwar mit einer grundsätzlichen Prämienbefreiung. Was die Pensionskasse betrifft, steht im Merkblatt: «Als Arbeitnehmerin wird der Versicherungsschutz der beruflichen Vorsorge auch während des Mutterschaftsurlaubs im gleichen Umfang weitergeführt. Der bisherige koordinierte Lohn, auf dem die Beiträge erhoben werden, hat somit weiterhin seine Gültigkeit.»
Es fragt sich nun: Gilt das auch, wenn die Mutter als Arbeitnehmerin selbst so gekündigt hat, dass der Arbeitsvertrag während des laufenden Mutterschaftsurlaub beendigt wird?
Antwort der AXA Versicherung auf unsere Frage
Wir haben diese Frage der AXA Versicherung gestellt und die folgende Antwort erhalten: «Die Mutter erwartet das Kind im Mai 2019. Solange sie von der Erwerbsersatzordnung oder einer kantonalen Mutterschaftsversicherung Mutterschaftsentschädigungen erhalten wird, bleibt sie obligatorisch unfallversichert. Nach dem Wegfall der Mutterschaftsversicherung endet die Unfallversicherung nach 31 Tagen. Die Unfallversicherung kann vor deren Ende noch für höchstens Monate durch Abrede verlängert werden. Die Unfallversicherung dieser Mutter endet somit nicht nach 31 Tagen nach der auf den 30. Juni 2019 festgelegten Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern 31 Tage nach dem später eintreffenden Wegfall der Mutterschaftsentschädigung.
Die berufliche Vorsorge gemäss BVG läuft dem Grundsatz nach bis Ende des Mutterschaftsurlaubs.
Wir würde dazu raten, dass sich die Ärztin auch noch kurz bei ihrem Arbeitgeber beziehungsweise beim betroffenen Unfallversicherer und bei ihrer Pensionskasse erkundigt.»
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