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Pensionsplanung Nov 18Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge auch 2019 bei einem Prozent zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. 2019 wird das BVG-Obligatorium bis zum Jahreslohn von 85'320 Franken gehen. Lesen Sie, weshalb die Pensionskassenrenten weiter sinken werden.

Zinseszinsmechanismus fällt praktisch aus
Die beiden Vorsorgesäulen AHV und Pensionskasse sollten zusammen 60 Prozent des Einkommens vor der Pensionierung abdecken. Dieses System wackelt. Heute kann das Renteneinkommen bereits deutlich darunterliegen. Tendenz weiter sinkend. Schuld daran ist zuerst mal die niedrige Mindestverzinsung des obligatorischen Kapitals, die seit 2002 von vier auf aktuell ein Prozent gesunken ist. Der Zinseszinsmechanismus trägt daher nicht viel zum Wachstum des Vorsorgekapitals bei.

Sinkende Rentenumwandlungssätze
Ein Pensionskassenguthaben von 100’000 Franken ergibt beim obligatorischen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent für die Lohnbestandteile bis 85'320 Franken ab 2019 eine Rente von 6’800 Franken pro Jahr. Aber: Auf den Lohnbestandteilen über 85'320 Franken, dem sogenannten Überobligatorium, sind die Pensionskassen frei, den Umwandlungssatz festzulegen. Deshalb liegen die Umwandlungssätze für den ganzen Lohn heute schon oft bei sechs Prozent und teileweise deutlich darunter.

Probleme vieler Kassen bleiben ungelöst
Der Grund für den Rentenschwund: Die Probleme vieler Kassen bleiben ungelöst. Die steigende Lebenserwartung sowie die ins Pensionsalter kommenden Babyboomer führen zu immer mehr Rentnern. Bei gleichbleibenden Umwandlungssätzen müssen sie von den Aktiven mitfinanziert werden. So sollen bereits heute in der zweiten Säule über sieben Milliarden Franken jährlich an die Rentner umverteilt werden.

Mit 55, besser mit 50, sollte man alles genau analysieren
Wer heute 55-jährig ist, muss davon ausgehen, dass seine Rente noch einmal massiv tiefer ausfallen könnte als prognostiziert. Für die Versicherten heisst das, dass sie sich vermehrt selbst um die Vorsorge kümmern müssen. Spätestens mit 55, besser mit 50, sollte man sich Folgendes fragen:

  • Wie hoch ist mein Einkommensbedarf nach der Pensionierung?
  • Wie viel Kapital brauche ich, um wegfallendes Einkommen auszugleichen - durch Kapitalertrag und Vermögensverzehr?
  • Wie kann ich das fehlende Kapital bis zur Pensionierung aufbauen?

Die Beträge, die man auf die hohe Kante legen muss, um die möglichen Einbussen zu kompensieren, sind beträchtlich. Wer etwa bei der Pensionierung über eine halbe Million Franken Vorsorgevermögen verfügen soll, kann bei einem Umwandlungssatz von sechs Prozent eine monatliche Rente von 2500 Franken erwarten. Wenn die Kasse den Satz auf fünf Prozent senkt, sind es nur noch 2083 Franken pro Monat. Um die ursprünglichen 2500 Franken zu erreichen, braucht der Versicherte dann plötzlich 600'000 Franken Guthaben. Er muss somit bis zur Pensionierung noch 100'000 Franken zusätzlich ansparen! Das ist reine Mathematik, die bei allen Einkommensgrössen dramatisch zuschlägt, wenn ein Parameter wie der Rentenumwandlungssatz verändert wird.



 
 

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