Frage von Dr. med. E. M. in K.: «Ich will ein Elektrovelo kaufen und frage mich nun, wie ich dieses versichern muss.»
Es läuft ein wahrer Elektrovelo-Boom
Das schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» am 5., November 2018: «Es sind schon fast exponentielle Zuwachsraten. Im laufenden Jahr dürften in der Schweiz über 100’000 E-Bikes verkauft werden. Das sind zehn Mal mehr als noch vor zehn Jahren. Mittlerweile sind rund eine halbe Million Velos mit elektrischem Zusatzantrieb auf den Schweizer Strassen unterwegs.
Gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) haben sich im Jahr 2017 rund 1000 Unfälle ereignet, an welchen mindestens ein E-Bike beteiligt war. In 230 Fällen hat sich eine der beteiligten Personen schwere Verletzungen zugezogen. Selbstunfälle machen rund einen Drittel der Vorfälle aus. E-Bike-Fahrer sind auch häufig Opfer von Kollisionen mit Autos. Bei einem Grossteil der Zusammenstösse mit Autos liegt das Verschulden beim Autolenker, der das Elektrofahrzeug übersehen oder dessen Geschwindigkeit falsch eingeschätzt hat. Oft ereignen sich Unfälle auch auf Velowegen oder in gemischten Fahrzonen, wenn E-Bikes mit normalen Velos oder mit Fussgängern kollidieren.
«Leichtmotorfahrräder»
Elektrofahrräder, E-Bikes, mit einer elektrischen Tretunterstützung, die eine Höchstgeschwindigkeit bis 20 Stundenkilometer mit höchstens 0,50 Kilowatt erreichen und mit Tretunterstützung im «Hybridbetrieb» bis höchstens 25 Stundenkilometer schnell sind, gelten als «Leichtmotorfahrräder» gemäss Artikel 18, Buchstabe b der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS. Sie sind bei der Haftpflichtversicherung den Fahrrädern gleichgestellt. Da für diese seit Anfang 2012 keine Vignette mehr gekauft werden muss, wird die Haftpflicht über die Privathaftpflichtversicherung versichert. Es gilt mithin nur nachzuprüfen, ob bei seiner Privathaftpflichtversicherung die Velos und damit diese Elektrofährräder miteingeschlossen sind.
Stärkere E-Bikes
Elektrofahrräder mit einem Elektromotor bis höchstens 1 Kilowatt, die mit Tretunterstützung bis höchstens 45 Stundenkilometer erreichen, gelten als «Motorfahrrad mit Elektromotor» gemäss Artikel 18 Buchstabe a VTS. In diesem Fall muss das E-Bike durch ein Fachgeschäft geprüft werden und es gilt eine Versicherungspflicht. Entspricht das E-Bike den Vorschriften, erhält man in der Regel vom Händler eine abgestempelte und unterschriebene Bestätigung. Mit dieser kann man die Versicherungsvignette und das Kontrollschild bei der zuständigen Stelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beziehen. In einzelnen Kantonen geben die autorisierten Fachgeschäfte das Kontrollschild und die Vignette auch direkt ab.
Diebstahl über Hausratversicherung gedeckt
Haushaltversicherungen bieten für das E-Bike einen umfassenden Versicherungsschutz an. Die Einzelheiten sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu finden. Es gilt namentlich abzuklären, was in seiner Haushaltversicherung für E-Bikes durch die Grunddeckung versichert ist und für welche Risiken eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss. Geprüft werden sollten dabei insbesondere die Höhe der Versicherungssummen und der in der Police definierte Versicherungsschutz in den Bereichen Diebstahl, Feuer, Wasser, Beschädigungen und Assistance.
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