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Patientendossier Sep 18Nur Ärztinnen und Ärzte, die sich am System der Elektronischen Patientendossiers beteiligen, sollen neu zu Lasten der Grundversicherung abrechnen dürfen: Dies beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR). Zudem schlägt sie vor, dass die Kantone die Zahl der Ärztinnen und Ärzte beschränken müssen. Alternativ können sie den Vertragszwang lockern.

myEPD für die Nordwestschweiz
Spitäler müssen das elektronische Patientendossier bis 2020 einführen, Pflegeheime bis 2022. Für Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis hingegen wurde keine derartige Pflicht vorgesehen, als das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) im Frühling 2017 in Kraft trat. Im Rahmen der «Vorlage Krankenversicherungsgesetz: Zulassung von Leistungserbringern» beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates nun mit 19 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dass Ärzte und Ärztinnen künftig nur dann noch eine Zulassung zur Grundversicherung erhalten, wenn sie sich einer zertifizierten Gemeinschaft für den Betrieb des Elektronische Patientendossiers anschliessen.

Weitere Zulassungsbeschränkungen
Als weitere Zulassungsvoraussetzung beantragt die Kommission mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass Ärzte und Ärztinnen mindestens zwei Jahre auf ihrem Fachgebiet in einem Schweizer Spital und ein Jahr in einem Schweizer Grundversorgerspital gearbeitet haben. Zudem müssen sie über die nötigen Sprachkenntnisse verfügen.
Der Bundesrat hatte im Bemühen um eine möglichst EU-verträgliche Lösung vorgeschlagen, dass Ärztinnen und Ärzte primär in einer Prüfung belegen können, dass sie das schweizerische Gesundheitssystem genügend kennen, um gute Arbeit leisten zu können. Von der Prüfung dispensiert wäre, wer schon drei Jahre in einem Schweizer Spital gearbeitet hat.
Um das Angebot zu steuern, sollen die Kantone für die Zahl der Ärzte und Ärztinnen Bandbreiten, also Höchst –und Mindestzahlen, für Ärzte und Ärztinnen festlegen müssen. Die Kriterien und Methoden zur Festlegung der Höchstzahlen sollen dabei vom Bundesrat vorgegeben werden.
Alternativ zu dieser Steuerung sollen die Kantone eine Lockerung des Vertragszwangs vorsehen können.

Kosten senken
Steigen die Kosten in einem bestimmten Fachgebiet überdurchschnittlich, dürfen die Kantone in diesem Fachgebiet keine neuen Ärztinnen und Ärzte zulassen. Die Mehrheit der Kommission will die Vorlage, die den Kantonen neue Steuerungsmöglichkeiten gibt, überdies rechtlich zwingend mit einer einheitlichen Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich verknüpfen.

Weiteres Vorgehen
Die Kommission wird die Detailberatung nach der Herbstsession abschliessen. Damit das Parlament genügend Zeit hat, die Vorlage sorgfältig zu beraten, unterbreitet sie dem Nationalrat einen Entwurf und Bericht zur befristeten Verlängerung der geltenden Zulassungsbeschränkung: Diese soll bis Ende Juni 2021 weitergeführt werden.



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