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AHV Reform Juli 18Der letzte Versuch, die AHV zu stabilisieren, ist vom Volk am 24. September 2017 bachab geschickt worden. Jetzt nimmt der Bundesrat einen neuen Anlauf, die AHV-Renten zu sichern, das Rentenniveau zu halten und die Finanzen der AHV zu stabilisieren. Gleichzeitig wird beabsichtigt, das Rentenalter zu flexibilisieren. Zudem sollen die Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit verstärkt werden. Die Vorlage ist bis am 17. Oktober 2018 in der Vernehmlassung. Lesen Sie hier die Einzelheiten.

43 Milliarden Franken AHV-Defizit in Aussicht
Die finanzielle Situation der AHV gibt Anlass zur Sorge. Ausgaben und Einnahmen der Versicherung sind seit 2014 nicht mehr im Gleichgewicht. Diese Situation verschlechtert sich zusehends. In den Jahren 2021 bis 2030 wird sich das kumulierte Umlagedefizit, ohne Ertrag der Anlagen, auf etwa 43 Milliarden Franken summieren.

Finanzierungsbedarf von 53 Milliarden Franken
Um den Stand des Ausgleichsfonds der AHV bis 2030 auf 100 Prozent einer Jahresausgabe zu halten, wie es das Gesetz verlangt, hat die AHV einen Finanzierungsbedarf von 53 Milliarden Franken. Grund dafür sind in erster Linie die geburtenstarken Jahrgänge der sogenannten Babyboom-Generation, die in den kommenden Jahren ins Rentenalter kommen werden. Gegenwärtig beziehen rund 2,6 Millionen Personen eine Altersrente der AHV. Im Jahr 2030 werden es 3,6 Millionen sein.
Damit die AHV ihre Leistungen weiterhin erbringen kann, sind rasch wirksame Massnahmen zur Stabilisierung der AHV dringend notwendig. Bleiben sie aus, muss der AHV-Fonds Anlagen in der Höhe von 100 Millionen Franken pro Monat verkaufen, um die notwendige Liquidität zur Bezahlung der Renten sicherzustellen.

Massnahmen für die Stabilisierung der AHV
Der Bundesrat schlägt die folgenden Massnahmen vor, um die Finanzen der AHV zu stabilisieren und die Renten zu sichern:

  • In der AHV wird ein Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer eingeführt. Das Frauenreferenzalter wird schrittweise ab dem zweiten Jahr des Inkrafttretens der Revision jährlich um drei Monate erhöht.
  • Die Auswertung der Abstimmung vom 24. September 2017 hat gezeigt, dass eine Erhöhung des Referenzalters der Frauen Ausgleichsmassnahmen notwendig macht. Diese Erhöhung wird bis 2030 mit Massnahmen für Frauen kompensiert, vor allem für Frauen mit kleinen bis mittleren Einkommen. Der Bundesrat schickt deshalb zwei Varianten von Ausgleichsmodellen in die Vernehmlassung, die Frauen nahe dem Rentenalter betreffen, das heisst die Jahrgänge 1958 bis 1966. Vorgesehen sind vorteilhafte Bedingungen für den Rentenvorbezug und allenfalls eine Rentenerhöhung für diese Jahrgänge.
  • Der Zeitpunkt der Pensionierung wird flexibilisiert: Zwischen 62 und 70 Jahren kann die ganze AHV-Rente oder ein Teil davon bezogen werden.
  • Das Referenzalter 65 sowie die Flexibilisierung zwischen 62 und 70 Jahren werden auch in der beruflichen obligatorischen Vorsorge verankert.
  • Die Weiterarbeit nach dem Referenzalter 65 wird mit Anreizen gefördert. Kleinere Einkommen sind weiterhin nicht beitragspflichtig. Der monatliche Freibetrag beträgt 1400 Franken. Zudem können mit Beiträgen nach dem Referenzalter die AHV-Rente verbessert und Beitragslücken geschlossen werden.
  • Damit der AHV-Fonds bis zum Jahr 2030 auf rund 100 Prozent einer Jahresausgabe gehalten werden kann, ist eine Zusatzfinanzierung für die AHV notwendig. Ohne Reform beträgt der Finanzierungsbedarf 53 Milliarden Franken. Mit der Erhöhung des Referenzalters um ein Jahr leisten die Frauen daran einen substanziellen Beitrag von 10 Milliarden Franken, davon werden 3,8 Milliarden für die Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen verwendet. Der Bundesrat will den verbleibenden Finanzierungsbedarf mit einer Zusatzfinanzierung decken: Die Mehrwertsteuer soll um 1,5 Prozentpunkte erhöht werden. Der Normalsatz wird von 7,7 auf 9,2 Prozent erhöht, der Satz für die Güter des täglichen Bedarfs von 2,5 auf 3,0 Prozent, der Sondersatz für das Tourismusgewerbe von 3,7 auf 4,4 Prozent.


Einfluss des Entscheides zur Unternehmenssteuerreform
Am 7. Juni 2018 hat sich der Ständerat als Erstrat für ein Gesamtkonzept für eine Unternehmenssteuerreform ausgesprochen. Dieses sieht einen sozialen Ausgleich der Steuerausfälle in der AHV vor. Rund 2,1 Milliarden Franken würden damit zusätzlich für die Finanzierung der AHV eingesetzt. Somit könnte der Finanzierungsbedarf der AHV reduziert werden. Die Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AHV würde dann nicht 1,5, sondern 0,7 Prozentpunkte betragen.



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