Nach der Abstimmungsniederlage vom 24. September 2017 nimmt der Bundesrat einen neuen Anlauf für die Reform der Schweizer Altersvorsorge: Er legte dafür kurz vor Weihnachten 2017 die Stossrichtung fest. Demnach sollen auf Vorschlag von Bundespräsident Alain Berset (Bild) die AHV und die Zweite Säule separat reformiert werden. Die Landesregierung hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ihm bis Februar 2018 die Eckwerte für die dringende Reform der AHV zu unterbreiten. Lesen Sie, wie diese Eckwerte aussehen.
Rentenniveau muss erhalten bleiben
Der Bundesrat hat zuerst die übergeordneten Ziele der neuen Reform der Altersvorsorge definiert: Das Rentenniveau muss erhalten bleiben und die Finanzierung der Altersvorsorge muss mittelfristig gesichert werden. Dabei sollen AHV und obligatorische berufliche Vorsorge separat reformiert werden, und zwar mit je einem eigenen Zeitplan. Die Reform der Zweiten Säule soll sich auf Grundlagen abstützen, die mit den Sozialpartnern erarbeitet werden.
Die inhaltliche Stossrichtung der AHV-Reform
Inhaltlich hat der Bundesrat folgende Grundsätze festgelegt:
- In der AHV soll ein Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer gelten.
- Der Altersrücktritt soll flexibel zwischen 62 und 70 Jahren möglich sein.
- Die Reform muss Anreize bieten, über das 65. Altersjahr hinaus zu arbeiten.
- Massnahmen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen werden geprüft.
Analyse der verlorenen Abstimmung über die Altersreform 2020
Grundlage für die neue Stossrichtung der Reform der Altersvorsorge war die gründliche Analyse der Ergebnisse der Volksabstimmung vom 24. September 2017. Darin kommt der Bundesrat zum Schluss: Die Reform Altersvorsorge 2020 ist in der Abstimmung wegen einer Kumulation verschiedener Einzelfaktoren abgelehnt worden. Doch keiner dieser Faktoren war schwergewichtig entscheidend. Gleichzeitig sieht der Bundesrat in der Bevölkerung ein hohes Bewusstsein, dass die Altersvorsorge dringend reformiert werden muss.
Zeitplan
Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag erteilt, ihm bis Februar 2018 Eckwerte zur Reform der AHV zu unterbreiten. Er will ein Reformprojekt im Sommer 2018 in die Vernehmlassung schicken und Ende 2018 eine Botschaft verabschieden. Angestrebt wird ein Inkrafttreten der AHV-Reform im Jahr 2021.