Anfrage von Frau Dr. med. A. N. in W.: «Sie schreiben in Ihren Beiträgen stets stückchenweise von der Risikolebensversicherung. Könnten Sie mir mal sagen, für was alles diese Versicherung eingesetzt werden kann?»
Das ist die Risikolebensversicherung
Mit einer Risikolebensversicherung kann man zugunsten einer beliebigen begünstigten Person während einer beliebigen Periode das Todesfallrisiko absichern. Die Versicherung zahlt eine abgemachte Todesfallsumme, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Die Prämie wird anhand der statistischen Lebenserwartung aufgrund des Alters sowie weiterer Kriterien wie Gesundheit oder Suchtverhalten und der üblichen Versicherungsvertragskosten berechnet. Bei Ablauf des Vertrags ohne Todesfall sind alle einbezahlten Beiträge für die Deckung des Risikos und der Kosten aufgebraucht. Es erfolgt keine Rückerstattung. Wichtig: Weil die reine Risikolebensversicherung keinen Rückkaufwert hat, fällt die darauf beruhende Zahlung nicht in die Erbfolge und es können damit keine Pflichtteile verletzt werden: Die Lebensversicherung zahlt direkt an die begünstigte Person.
Mögliche Ziele und Begünstigte der Lebensversicherung
- Absicherung der Familie: Mit einer Risikolebensversicherung wird sichergestellt, dass die Familie im Todesfall des Haupternährers ausserhalb der „normalen“ Vorsorge und allfälliger Erbstreitereien finanziell abgesichert ist. Für den Todesfall eines nicht berufstätigen Partners kann das Risiko für Haushalthilfen und zusätzliche Betreuungskosten abgesichert werden.
- Absicherung der Ausbildung: Wenn der Haupternährer stirbt, kann die Finanzierung der geplanten Ausbildung der Kinder plötzlich gefährdet sein. Mit einer Risikolebensversicherung lässt sich dieses Risiko absichern.
- Absicherung von Krediten und Darlehen: Die Rückzahlung von Hypothekarkrediten, Krediten für das Geschäft oder die Praxis und von anderen Darlehen wird im Todesfall des Kreditnehmers mit einer Risikolebensversicherung sichergestellt. Begünstigt werden können der Kreditgeber oder potenzielle Erben eines Kredits.
- Absicherung von Lebenspartnern und andern geliebten Personen: Unverheiratete Lebenspartner sind in der Schweiz im Todesfall nur schwierig zu begünstigen. Mit einer Risikolebensversicherung können der Lebenspartner oder irgendwelche geliebte Personen ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge gezielt abgesichert werden.
- Vorsorgelücken schliessen: Aus verschiedenen Gründen kann die staatliche, berufliche und freiwillige Vorsorge für Hinterbliebene ungenügend sein. Mit einer Risikolebensversicherung können erkannte Lücken massgeschneidert geschlossen werden.
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