Anfrage von Dr. U. L. in B.: «Wenn ich die AHV-Rente aufschiebe, habe ich während der Aufschubzeit einen Verlust durch die entgangenen Rentenzahlungen. Nach dem Rentenbezug gewinne ich durch die höhere Rentenzahlung. Wo liegt der «Breakeven», der Durchbruch zum rein rechnerischen Gewinn, beim AHV-Rentenaufschub?»
Mit acht zu vier Stimmen zugunsten der zukünftigen Selbständigerwerbenden
Der Aufschub der AHV-Rente ist im «Merkblatt 3.04 - Leistungen der AHV - Flexibles Rentenalter» auf der Seite wie folgt beschrieben: Hat man das ordentliche Rentenalter erreicht, kann man den Bezug der Rente um mindestens ein Jahr und um höchstens fünf Jahre aufschieben. Dadurch erhöht sich die Altersrente um einen monatlichen Zuschlag. Während des Aufschubs kann man die Rente nach freier Wahl abrufen und beziehen. Man muss also nicht im Voraus eine feste Aufschubdauer festlegen. Spätestens bis ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs muss man den Aufschub geltend machen. (…). Die Höhe des monatlichen Zuschlags hängt von der Dauer des Aufschubs ab. Der Zuschlag wird in Prozenten des Durchschnitts der aufgeschobenen Rente festgesetzt. Dieser prozentuale Zuschlag bemisst sich folgendermassen:
Gewinnschwelle wird beispielsweise etwas vor dem 86. Lebensjahr erreicht
Aufgrund dieser Aufschubtabelle lässt sich überschlagsmässig berechnen, wann sich ein Aufschub mathematisch lohnt:
Derzeit beläuft sich die maximale jährliche AHV-Altersrente ab dem ordentlichen AHV-Alter von 65 für Männer auf 28'200 Franken. Wenn man die Rente beispielsweise fünf Jahre aufschiebt, wird demnach auf eine Rentenzahlung von insgesamt 141'000 Franken (28'200 Franken mal fünf) verzichtet. Wenn dann im Alter 70 die Rentenzahlung einsetzt gibt es nicht 28'200, sondern 37'083 Franken AHV-Rente pro Jahr (131,5 Prozent gemäss der Tabelle von der ordentlichen Jahresrente von 28'200). Die AHV-Rente liegt mithin jährlich 8'883 Franken höher (37’083 minus 28’200).
Es dauert somit in diesem Fall 15,87 Jahre, bis der «Breakeven», die Gewinnschwelle des Rentenaufschubs, erreicht ist (die nicht erhaltene Rente während des Aufschubs von 141'000 geteilt durch den jährlichen Rentenzusatz ab dem Alter 70 von 8'883). Das bedeutet: Wer in diesem Rechnungsbeispiel seine verbleibende Lebenserwartung nach dem Alter 70 höher als 15,87 Jahre einschätzt, wer dann also mindestens fast 86 wird, kommt dann mit dem Aufschub aus der Sicht der gesamten AHV Rentensumme in die Gewinnzone.
Höhere Grenzsteuerbelastung verkürzt die Zeit bis zur Gewinnschwelle
Der Zeitpunkt der Gewinnschwelle verkürzt sich, wenn der Rentenaufschiebende zwischen dem ordentlichen AHV-Alter von 65 und dem AHV-Aufschubalter von 70 noch arbeitet: In diesem Fall wäre die AHV-Rente mutmasslich einer höheren Grenzsteuerbelastung ausgesetzt als nach 70. Deshalb wird in solchen Fällen die Zeitdauer, bis zum Erreichen der Gewinnschwelle des Rentenaufschubs noch ein wenig verkürzt.
Das ist auch ein Grund, weshalb der AHV-Rentenaufschub namentlich den AHV-Berechtigten empfohlen wird, die nach dem Alter 65 weiterarbeiten, damit weiter einem höheren Grenzsteuersatz ausgesetzt sind und auf die AHV-Rente für den Lebensunterhalt noch nicht angewiesen sind.
Aber es ist dann natürlich gleichwohl auf jeden Fall eine Wette auf seine eigene lange Lebenserwartung nach dem Zeitpunkt des Bezugs der aufgeschobenen AHV-Rente.