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Tierarztin April 17Anfrage von Frau Dr. med. vet. K.M. in B.: «Weshalb soll ich für mein Auto eine Insassenunfallversicherung abschliessen?» Antwort: Es geht um das Auffüllen gewisser Leistungslücken.

Wen und was versichert eine Insassenunfallversicherung?
Eine Insassenunfallversicherung kann separat für Lenker, Beifahrer oder alle Insassen eines Fahrzeugs abgeschlossen werden. Die Insassenunfallversicherung ist ein Zusatz und übernimmt für die versicherten Verunfallten folgende Kosten: Heilungskosten bei Spitalaufenthalt in der Halbprivat- oder Privatabteilung, Taggelder bei Spitalaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit, Kapitalleistungen im Invaliditätsfall und im Todesfall.
Weil in der Tat praktisch alle in der Schweiz wohnhaften Personen, ob berufstätig oder nicht, unfallversichert sind, fragt es sich, ob es diesen Zusatz braucht. Zumal nach einem Unfall von den Beifahrern auf Grund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen Forderungen an den Halter oder den Fahrzeugführer gerichtet werden können.

Leistungslücken füllen
Haftpflichtrechtliche Abklärungen erfordern eine gewisse Zeit, während der die Geschädigten auf ihr Geld warten müssen. Ferner kann eine Leistung aus der Haftpflichtversicherung beispielsweise aufgrund der Verschuldenssituation reduziert ausfallen. Die Insassenunfallversicherung bezahlt dagegen sofort, ohne dass zuerst Schuldfragen geklärt werden müssen.
Mit der Insassenunfallversicherung können zudem Lücken gefüllt werden, die sich aus den Leistungen anderer Unfallversicherungen ergeben. Wird bei einem Unfall zum Beispiel eine nicht berufstätige Person vorübergehend arbeitsunfähig oder invalid, erhält sie vom Krankenversicherer im Allgemeinen keine Geldleistungen und von der Invalidenversicherung nur eine geringe Rente. Zu beachten ist ferner, dass etliche Leistungen der Insassenunfallversicherung - im Gegensatz zu den Sozialversicherungen - in der Regel zusätzlich zu allen anderen Versicherungen ausbezahlt werden. Das gilt namentlich für das Todesfall- und Invaliditätskapital oder die Taggelder.

Ungenügend versicherte Insassen
Eine besondere Rolle spielt die Insassenunfallversicherung, wenn mit dem Fahrzeug Personen befördert werden, die über keine oder nur über eine ungenügende Versicherungsdeckung verfügen. Das kann bei gewissen Besuchern aus dem Ausland oder bei Anhaltern der Fall sein, die keinem Unfallversicherungsobligatorium unterstellt sind.




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