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Selbstaendige Aerztin Maerz 17Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat die Reform des Ergänzungsleistungsgesetzes durchberaten und ist mit den Vorschlägen des Bundesrats im Grossen und Ganzen einverstanden. Unbestritten war in der Kommission, dass der obligatorische Teil der Pensionskasse künftig nur noch als Rente und nicht mehr als Kapital bezogen werden darf. In Bezug auf die Finanzierung der Selbständigkeit wird dem Ständerat allerdings eine vom Bundesrat abweichende Regelung vorgeschlagen.

Mit acht zu vier Stimmen zugunsten der zukünftigen Selbständigerwerbenden
Laut der Medieninformation vom 28. März 2017 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats die Reform der Ergänzungsleistungen weitgehend durchberaten. Sie schloss sich dabei mit wenigen Ausnahmen dem Entwurf des Bundesrates an.
Die Kommission unterbreitet dem Ständerat insbesondere folgende Anträge: Versicherte der beruflichen Vorsorge sollen das Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil immer als Rente beziehen und sich nicht mehr einen Teil als Kapital auszahlen lassen können. Dieser Vorschlag des Bundesrates war in der Kommission unbestritten.
Hingegen lehnt es die Kommission mit deutlichen acht zu vier Stimmen ab, den Kapitalbezug aus der obligatorischen Pensionskasse auch bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit auszuschliessen. Sie beantragt stattdessen, den Kapitalbezug in diesem Fall auf jenen Betrag zu limitieren, auf den die Versicherten im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten.



 
 

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