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Erdbeben Maerz 2017Am 6. März 2017 erschütterte erneut ein Erdbeben der Stärke 4,6 die Zentralschweiz und umliegende Gebiete. Das fragte sich erneut manch ein Immobilieneigentümer, ob er für das Erdbebenrisiko genügend versichert sei. Zumal es die Schweizer Politiker nicht fertigbringen, eine gesetzlich geregelte Erdbebenversicherung mit dem höchstmöglichen Risikoausgleich zu schaffen. Es gibt aber private Erdbebenversicherungen mit einem umfassenden Schutz.

Immobilienbesitzer müssen selbst vorsorgen
Erdbebenschäden sind nicht durch die obligatorische Gebäudeversicherung gedeckt. Jeder Immobilienbesitzer muss selbst vorsorgen. Eine vorbildliche Lösung bietet beispielsweise die GVB Terra der GVB Privatversicherungen AG, die in der ganzen Schweiz abgeschlossen werden kann. Alle Kosten zur Wiederherstellung eines beschädigten Gebäudes sind versichert – unabhängig von der Stärke des Bebens und ohne Begrenzung. Gedeckt sind überdies auch Hotelkosten, Mietertragsausfall, Kosten für Notreperaturen und provisorische Sofortmassnahmen sowie die übrigen Sachfolgekosten. Des Weiteren wird die Hypothek trotz des beschädigten Gebäudes abgesichert und die Schadensumme verzinst.




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