Die Studie «Konsequenzen der Teilzeitarbeit für die Altersvorsorge» werden alle Frauen und Männer aufgerufen, sich frühzeitig mit den Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf ihre Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Die ultimative Schlussfolgerung der Studie: «Wer lebenslang durchschnittlich 70 Prozent erwerbstätig ist, geht die geringsten finanziellen Risiken ein, selbst im Fall einer Scheidung.»
Teilzeitarbeit in der Schweiz stark verbreitet
Es gibt kaum ein europäisches Land, in welchem Teilzeitarbeit so verbreitet ist wie in der Schweiz. Das ist jedoch überwiegend ein weibliches Phänomen: Zurzeit arbeiten 60 Prozent der Frauen und lediglich 16 Prozent der Männer mit einem verminderten Pensum. «Mann Vollzeit – Frau Teilzeit» hat offenbar das Erwerbsmodell «Mann Ernährer – Frau Hausfrau» abgelöst. Mit der Teilzeitarbeit der Frau werden die Anforderungen von Beruf und Familie unter einen Hut gebracht. Das hat fatale Auswirkungen auf die Altersvorsorge vieler Frauen, besonders bei einer Scheidung. Dann drohen die Notwendigkeit von Ergänzungsleistungen und Altersarmut. Das sind Erkenntnisse der vom Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung (IDHEAP) der Universität Lausanne verfassten Studie «Konsequenzen der Teilzeitarbeit für die Altersvorsorge». Deren Zusammenfassung und Empfehlungen sind auf der Internetseite der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten http://www.equality.ch zu finden.
Es braucht einen hohen Lohn
Ob Mann oder Frau, Teilzeitarbeit vermindert die zu erwartenden Altersleistungen der AHV und der Pensionskassen. Denn das obligatorische Schweizer Vorsorgesystem erinnert sich an alle Beitragslücken. Wer wegen eines niedrigen Teilzeitlohns aufgrund der Eintrittsschwelle von 21‘150 Franken von der obligatorischen beruflichen Vorsorge gänzlich ausgeschlossen ist, wird gemäss der Studie im Alter das Existenzminimum mit den Altersleistungen der AHV nicht erreichen. Und: Bei niedrigen Löhnen braucht es sogar mit einer Pensionskasse lebenslang eine Vollzeitbeschäftigung, um im Alter das Existenzminimum von derzeit 3'135 Franken für Alleinstehende und 4'517 Franken für ein Paar zu überschreiten.
Lediglich ein hohes Einkommen deutlich über dem von den Pensionskassen maximal obligatorisch versicherten Lohn von 84'600 Franken schützt ab einem Beschäftigungsgrad von 60 Prozent davor, im Alter unter das Existenzminimum zu fallen. Stets entscheiden dabei drei Faktoren über die Altersleistungen: die Lohnhöhe, der Beschäftigungsgrad - und das Pensionskassenreglement. Es gibt nämlich grosszügige und weniger grosszügige Kassen.
Auswirkungen der Scheidung
Eine Scheidung hat für eine Frau im Bereich der Altersvorsorge zuerst mal zwei positive Auswirkungen. Erstens fällt der Plafond der AHV-Ehepaarrente weg. Es entsteht Anspruch auf die höhere Alleinstehendenrente. Überdies dehnen Geschiedene ihre Erwerbstätigkeit zumeist aus, was die Vorsorge automatisch stärkt. Laut der Studie reichen diese günstigen Effekte jedoch häufig nicht aus, um den Wegfall des Einkommens des Partners wettzumachen. Deshalb bleiben die zu erwartenden Altersleistungen von geschiedenen Frauen mit geringeren Löhnen auch bei einem erhöhten Beschäftigungsgrad unter dem Existenzminimum.
Sich besser informieren!
Die Studie «Konsequenzen der Teilzeitarbeit auf die Altersvorsorge» gipfelt in mannigfaltigen Empfehlungen. Der Politik wird ans Herz gelegt, den Bedürfnissen der teilzeitarbeitenden Frauen in der laufenden Reform «Altersvorsorge 2020» gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Die AHV-Ausgleichkassen und die Pensionskassen werden aufgefordert, die Information der Versicherten über ihre zu erwartenden Altersleistungen markant zu verbessern. Nur wer genau weiss, wie wenig zu erwarten ist, wird zu einer Verbesserung seiner Vorsorge animiert.
Und wichtig: Wer lebenslang durchschnittlich mindestens 70 Prozent erwerbstätig ist, geht als Frau oder als Mann die geringsten finanziellen Risiken ein, selbst im Fall einer Scheidung.