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AIA Juli 2016Frage von Dr. med. K. E. in B.: «Ich habe ein Feriendomizil am Meer in Spanien und führe zu dessen Verwaltung ein in der Schweiz bislang nicht deklariertes Bankkonto bei einer spanischen Bank. Jetzt soll der internationale automatische Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) kommen. Was und wer ist da betroffen?»

Das ist der internationale automatischen Informationsaustausch AIA
Am 15. Juli 2014 hat der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den neuen globalen Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, den AIA-Standard, verabschiedet. Dieser sieht vor, dass Banken und Versicherungen die Finanzinformationen von Kunden sammeln, die im Ausland steuerpflichtig sind. Die zu sammelnden Informationen umfassen alle Kapitaleinkommensarten und den Saldo des Kontos. Die Informationen werden automatisch, in der Regel einmal jährlich, der landeseigenen Steuerbehörde übermittelt. Die Steuerbehörde liefert dann die Daten an die für den betroffenen Kunden zuständige Steuerbehörde im Ausland. Der automatische Datenaustausch soll vermeiden, dass Steuersubstrat im Ausland vor dem Fiskus versteckt werden kann. In der Schweiz sind die Einzelheiten im Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) festgehalten, das am 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Ab 2018 sollen die Daten mit ausgewählten Partnerstaaten ausgetauscht werden.

Wen betrifft das?
Aus der Sicht der Schweiz sind vom internationalen automatischen Informationsaustausch AIA alle natürlichen und juristischen Personen betroffen, die in der Schweiz steuerpflichtig sind und die im Ausland bei Banken oder anderen datenlieferungspflichtigen Finanzinstitutionen Konten oder andere unter den automatischen Informationsaustausch fallende Finanzinstrumente besitzen. Aus der Sicht des Auslands sind alle natürlichen und juristischen Personen betroffen, die im Ausland steuerpflichtig sind und die in der Schweiz bei Banken oder anderen datenlieferungspflichtigen Finanzinstitutionen Konten oder andere unter den automatischen Informationsaustausch fallende Finanzinstrumente besitzen.

Welche Informationen werden ausgetauscht?
Die zu übermittelnden Informationen umfassen Kontonummer und Steueridentifikationsnummer sowie Namen, Adresse und Geburtsdatum der betroffenen Steuerpflichtigen, zudem alle verbuchten Einkommensarten sowie den Saldo des Kontos. Das gilt sowohl für natürliche wie auch für juristische Personen. Kommt dazu: Der tatsächliche Nutzungsberechtigte des Kontos muss gemäss den internationalen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei (GAFI) identifiziert werden.

Wie erfolgt der automatische Informationsaustausch?
Die Informationen über Steuerpflichtige mit einem Konto in einem anderen Land als dem Herkunftsstaat werden von Banken sowie gewissen kollektiven Anlageinstrumenten und Versicherungsgesellschaften an die nationalen Steuerbehörden im betroffenen Land übermittelt. Diese leiten die Daten automatisch und in der Regel einmal jährlich an die Steuerbehörde des jeweiligen Partnerlandes weiter, in dem die betroffene natürlich oder juristische Person steuerpflichtig ist.

Wie wird in der Schweiz mit den vom Ausland erhaltenen Daten umgegangen?
Die innerstaatliche Verwendung der aus dem Ausland erhaltenen Daten ist grundsätzlich Sache der einzelnen Länder. Da in der Schweiz die kantonalen und kommunalen Steuerverwaltungen für die Steuerveranlagung zuständig sind, wird die Eidgenössische Steuerverwaltung die aus dem Ausland eingehenden Finanzinformationen an die zuständigen Veranlagungsbehörden zur Anwendung und Durchsetzung des schweizerischen Steuerrechts weiterleiten.

Welche Staaten sind einbezogen?
Bislang besteht mit folgenden Ländern eine Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch AIA:
Die immer noch 28 Staaten der Europäische Union EU, Australien, Guernsey, Insel Man, Island, Japan, Jersey, Kanada, Norwegen, Südkorea.

 

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