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Reiseversicherung Juni 16Damit die Ferien auch bei unvorhersehbaren Ereignissen nicht zum Stress werden, empfiehlt es sich vor dem Reiseantritt genau abzuklären, wie man versichert ist und wie man versichert sein sollte. Ein breites Feld wird mit einer Jahres-Reiseversicherung abgedeckt.

Krankheitsversicherung
Vor Reiseantritt muss festgestellt werden, dass möglichst alle grösseren Risiken der geplanten Reise durch eine Versicherung abgedeckt sind. Im Krankheitsfall werden im Ausland nur Leistungen für notfallmässige Behandlungen ausgerichtet. Bei Reisen in europäischen Staaten können die notwendigen medizinischen Leistungen in der Regel bezogen werden, wenn die durch die Krankenversicherer ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen wird. Allerdings bezahlt die obligatorische Grundversicherung im Ausland maximal den doppelten Betrag dessen, was die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde. Innerhalb Europas genügt diese Deckung in den meisten Fällen. Bei Reisen in Länder mit ausserordentlich hohen Behandlungskosten wie den USA, Kanada, Australien oder Japan, ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz dringend zu empfehlen. Die Grundversicherung deckt in der Regel den Rücktransport in die Schweiz nicht. Bei Rettungstransporten ins nächste Spital im Ausland zahlt die Grundversicherung die Hälfte der Kosten, maximal 500 Franken pro Jahr. Auskünfte über Zusatzversicherungen können die Krankenversicherer erteilen.

Unfall im Ausland
Wird bei einem Unfall im Ausland die Repatriierung notwendig, entschädigt die obligatorische berufliche Unfallversicherung diese bis zu einem Höchstbetrag von etwas über 25 000 Franken. Dieser Betrag wird in manchen Fällen nicht ausreichen. Mit einer Personen-Assistance-Versicherung übernimmt die Versicherung nicht nur die Kosten für Rettung und Notfall-Rücktransporte, die Mehrkosten für Transporte und Unterkünfte, sondern auch die Kosten für nicht beanspruchte Leistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch.

Fahrzeug-Assistance
Bei Pannen, Unfällen oder Diebstählen auf Reisen im europäischen Ausland sorgt die Fahrzeug-Assistance dafür, dass Reisende schnell Hilfe erhalten. Gedeckt sind Kosten für die Pannenhilfe, Mehrkosten für Transport und Unterkunft während der Reparatur und für die Weiter- oder Heimreise bei einem Totalschaden. Vor Abschluss einer Fahrzeug-Assistance-Versicherung lohnt es sich abzuklären, ob eine solche Deckung nicht bereits besteht: Manche Autoversicherer bieten diese Deckung zusammen mit der obligatorischen Motorfahrzeugversicherung an. Für bestimmte Automarken offerieren gar die Fahrzeughändler Fahrzeug-Assistance-Versicherungen zu günstigen Konditionen – bei Pannen innerhalb der Schweiz sogar als Gratis-Leistung.
Für Schäden, die Autoreisende Dritten im Ausland verursachen, kommt die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung auf. Trotzdem sollte man vorher abklären, welche Dokumente für den Grenzübertritt benötigt werden. Einige Staaten verlangen noch die als «Grüne Karte» bezeichnete Internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge., die bestätigt, dass ein umfassender Versicherungsschutz im Ausland besteht. Manche Staaten verlangen gar den örtlichen Abschluss einer – zeitlich limitierten – Versicherungsdeckung. Bei Reisen in Staaten ausserhalb der EU/EWR-EFTA, die dem Versicherungsabkommen nicht angehören, sollte der Motorfahrzeug-Versicherungsschutz individuell abgeklärt werden.

Miete eines Autos
Bei Miete eines Fahrzeugs im Ausland sind die Vertragsbedingungen für den Versicherungsschutz massgeblich. Oft beinhaltet der Mietvertrag auch eine entsprechende Kasko- oder Vollkaskoversicherung.

Rechtsschutz
Wer vor Reiseantritt eine Auslands-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, ist bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unfällen oder Vertragsverletzungen geschützt. Der Auslands-Rechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten sowie Kautionen und Prozessentschädigungen.

Kosten optimieren mit Jahres-Reiseversicherung
Wer öfters unterwegs ist oder auf Nummer sicher gehen will, schliesst eine Jahres-Reiseversicherung ab. Das macht für die darin enthaltenen Deckungen den Abschluss von Einzel- oder Arrangementverträgen überflüssig. Bei spontaner Abreise fällt so die Sorge um den genügenden Versicherungsschutz weg. Wichtig ist es, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die versicherten Summen zu studieren. Es gilt genau abzuklären, ob sich der Abschluss einer Jahres-Reiseversicherung lohnt und ob die versicherten Deckungen wirklich auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.




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