Frage von Dr. med. K. A. in S.: «Ich will in diesem Frühling ein Elektrovelo kaufen und frage mich nun, wie ich dieses versichern muss.»
Antwort: Elektrofahrräder, E-Bikes, mit einer elektrischen Tretunterstützung, die eine Höchstgeschwindigkeit bis 20 Stundenkilometer mit höchstens 0,50 Kilowatt erreichen und mit Tretunterstützung im «Hybridbetrieb» bis höchstens 25 Stundenkilometer schnell sind, gelten als «Leichtmotorfahrräder» gemäss Artikel 18, Buchstabe b der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS. Sie sind bei der Haftpflichtversicherung den Fahrrädern gleichgestellt. Da für diese seit Anfang 2012 keine Vignette mehr gekauft werden muss, wird die Haftpflicht über die Privathaftpflichtversicherung versichert. Es gilt mithin nur nachzuprüfen, ob bei seiner Privathaftpflichtversicherung die Velos und damit diese Elektrofährräder miteingeschlossen sind.
Stärkere E-Bikes
Elektrofahrräder mit einem Elektromotor bis höchstens 1 Kilowatt, die mit Tretunterstützung bis höchstens 45 Stundenkilometer erreichen, gelten als «Motorfahrrad mit Elektromotor» gemäss Artikel 18 Buchstabe a VTS. In diesem Fall muss das E-Bike durch ein Fachgeschäft geprüft werden und es gilt eine Versicherungspflicht. Entspricht das E-Bike den Vorschriften, erhält man in der Regel vom Händler eine abgestempelte und unterschriebene Bestätigung. Mit dieser kann man die Versicherungsvignette und das Kontrollschild bei der zuständigen Stelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beziehen. In einzelnen Kantonen geben die autorisierten Fachgeschäfte das Kontrollschild und die Vignette auch direkt ab. Eine Übersicht über die Kategorien bietet das Übersichtsblatt von «Pro Velo Schweiz».
Diebstahl über Hausratversicherung gedeckt
Haushaltversicherungen bieten für das E-Bike einen umfassenden Versicherungsschutz an. Die Einzelheiten sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu finden. Es gilt namentlich abzuklären, was in seiner Haushaltversicherung für E-Bikes durch die Grunddeckung versichert ist und für welche Risiken eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss. Geprüft werden sollten dabei insbesondere die Höhe der Versicherungssummen und der in der Police definierte Versicherungsschutz in den Bereichen Diebstahl, Feuer, Wasser, Beschädigungen und Assistance.
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