Frage von Dr. U. B. in S.: «Ich möchte meine Zahlstellenregister(ZSR)-Nummer veräussern. Ist das möglich?»
Hier die Originalantwort von Christa Broch, Leiterin ZSR in der Abteilung Register der SASIS AG, Luzern: «Zahlstellenregister(ZSR)-Nummern sind persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar. Das heisst, der Arzt kann zwar zu Gunsten eines anderen Arztes auf seine Zulassung verzichten, muss aber in diesem Fall seine ZSR-Nummer sistieren lassen. Ein Verzicht auf die Berufsausübungsbewilligung und Zulassung muss dem jeweiligen Gesundheitsdepartement mitgeteilt werden. Die Abrechnungsnummern können nicht verkauft werden. Trotzdem tauchen immer wieder entsprechende Inserate auf, sogar solche, welche dem Meistbietenden die Nummer veräussern wollen. Aber eben: Ein Verkauf ist nicht möglich.»