Die Qualität der medizinischen Leistungen soll künftig besser gemessen und der Einsatz anerkannter Standards für die Patientensicherheit verbindlich geregelt werden. Dafür sollen nationale Qualitätsprogramme lanciert und Qualitätsindikatoren entwickelt werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur dafür notwendigen Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Drei Hauptziele
Die Steigerung der Qualität gehört zu den Prioritäten der bundesrätlichen Strategie „Gesundheit2020“. Drei Ziele stehen dabei im Vordergrund: Die Qualität der medizinischen Leistungen soll verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Kostensteigerung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedämpft werden.
Heutige Schwächen ausmerzen
Um diese Ziele zu erreichen und den heutigen Schwächen bei der Qualität der Leistungen entgegenzuwirken, sollen zusätzliche nationale Programme erarbeitet und umgesetzt werden. Die Programme sollen die Leistungserbringer wie Spitäler, Ärzte, Spitex-Dienste oder Pflegeheime dabei unterstützen, ihre Behandlungsprozesse zu verbessern und einheitliche Standards umzusetzen.
Qualitätsindikatoren auch im ambulant-ärztlichen Bereich
Geplant ist es namentlich, bestmögliche Qualitätsindikatoren zu entwickeln, mit der sich die Qualität medizinischer Leistungen messen und beurteilen lassen. Der Bund publiziert solche Indikatoren bereits heute für die Akutspitäler. Sie sollen in Zukunft auch im ambulant-ärztlichen Bereich entwickelt werden, um die Transparenz zu erhöhen.
19,85 Millionen Franken über die obligatorische Krankenkasse
Zur Umsetzung der Massnahmen schlägt der Bundesrat eine dauerhafte Finanzierungsregelung vor: Für die nationalen Programme und Projekte sowie Grundlagenarbeiten soll ein Budget von rund 19,85 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stehen, wovon der grösste Teil in Form von Aufträgen und Unterstützungsbeiträgen an Dritte geht. Die Finanzierung erfolgt über einen jährlichen Beitrag der obligatorisch versicherten Erwachsenen und jungen Erwachsenen von maximal 0,07 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie, was derzeit pro Versicherten höchstens rund 3.50 Franken im Jahr bedeutet.
Ausserparlamentarische Kommission «Qualität in der Krankenversicherung»
Zur Begleitung der Arbeiten schlägt der Bundesrat zudem die Schaffung einer ausserparlamentarischen Kommission «Qualität in der Krankenversicherung» vor. Sie soll den Bundesrat in strategischen Fragen und bei der Vergabe von Programmen und Projekten an Dritte beraten. Aufgrund ihrer Zusammensetzung ist gewährleistet, dass das spezifische Fachwissen von Gesundheitsfachleuten, Kantonen, Leistungserbringern, Versicherern sowie Versicherten und Patienten frühzeitig einbezogen wird.
Änderung des Krankenversicherungsgesetzes
Die Regelung einer dauerhaften Finanzierung und die Einsetzung einer beratenden Kommission bedingen eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Die «Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit)» kann hier heruntergeladen werden.