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Studentin Januar 2016Frage von Dr. E. K. in B.: «Unsere 24-jährige Tochter studiert und wohnt immer noch bei uns. Ab Februar geht sie für fünf Monate als Austauschstudentin in die USA. Ist sie durch die Privathaftpflichtversicherungspolice von uns Eltern während des USA-Aufenthalts versichert?»

Das «Kleingedruckte» studieren
In solchen Fällen muss man zuerst stets die «kleingedruckten» Versicherungsbedingungen der abgeschlossenen Privathaftpflichtversicherung hinzuziehen. Mündige Kinder, die zu Hause bei den Eltern wohnen und studieren oder eine Lehre machen und damit keine Erwerbstätigkeit ausüben, sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Ein Praktikum im Rahmen des Studiums oder der Lehre oder ein Studienaufenthalt im Ausland von weniger als sechs Monaten sind dabei meistens durch die Elternpolice gedeckt.

Rückfrage beim Versicherungsberater
Die Versicherungsbedingungen der Gesellschaften sehen jedoch unterschiedliche Alterslimiten für eine Deckung durch die Elternpolice vor. Zudem bringt ein längerer Aufenthalt im Ausland besondere Probleme im Haftpflichtbereich mit sich, beispielsweise aufgrund von in der Schweiz unbekannten Rechtsvorschriften in weit entfernten Ländern oder von Risiken bei der Ausübung spezieller Sportarten. Daher drängt sich rechtzeitig vor der Abreise der Tochter oder des Sohns ein Kontakt mit dem zuständigen Versicherungsberater auf. Nur so kann hundertprozentig sichergestellt werden, dass die Versicherungsdeckung durch die Elternpolice während eines Auslandaufenthalts des mündigen Kindes auch wirklich vorhanden ist.


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