Fragen ?
Kontakt

 

Borse China Juli 15Es wird erneut versucht, mit hohen Milliardeninvestitionen den Austritt Griechenlands aus dem Euro, den „Grexit“, hinauszuschieben. Das schafft Zeit, sich vorübergehend anderen Herausforderungen der Finanzmärkte zuzuwenden. So ist das Platzen der Aktienblase an Chinas Börsen von der breiten Öffentlichkeit kaum beachtet worden. Und in Amerika soll mit der lange angesagten Zinswende wohl noch in diesem Jahr ernst gemacht werden.

Chinas Wirtschaftswachstumsmotor stottert
In China haben die Börsen gecrasht. Der chinesische Wirtschaftswachstumsmotor stottert. Das drückt auf die Weltwirtschaft, die sowieso nur langsam in Fahrt kommt. Immerhin macht Europa trotz Griechenland kleine konjunkturelle Fortschritte. Und in den USA nimmt die wirtschaftliche Dynamik einigermassen zu. Die Arbeitslosenquote ist auf 5,3 Prozent gefallen. In der Schweiz sind wegen des starken Frankens die besten Zeiten vorläufig wohl passé. Immer mehr exportorientierte Unternehmen und auch der Tourismus in den Bergen kämpfen gegen sinkende Umsätze. Auch im Baugewerbe und auf dem Immobilienmarkt werden Bremsspuren erkenntlich. Hier und dort sind im Herbst mit Sicherheit vermehrt Hiobsbotschaften über erzwungene Kurzarbeit, Lohnkürzungen und Entlassungen zu erwarten.

Wenig Zinsauftrieb in der Schweiz
Laut Aussagen von US-Notenbankchefin Janet Yellen soll die US-Zinswende noch in diesem Jahr eingeleitet werden. Das wird die Finanzmärkte sicher etwas erschüttern. Aber weil es jeder seit Langem jeder weiss, werden sich die Turbulenzen in engen Grenzen halten. Dies zumal auch darum, weil alle andern massgebenden Notenbanken auf ihrem expansiven Kurs beharren. Das können sie sich leisten, weil die Konjunktur nirgends überhitzt ist und die Teuerung sehr bescheiden, in einigen Fällen sogar negativ ausfällt. Es gibt namentlich in der Schweiz wenig Auftriebskräfte, die ein deutlich höheres Zinsniveau zu etablieren vermögen. Somit verharren die Zinsen weiterhin innerhalb einer gewissen Bandbreite in einer Seitwärtsbewegung.

Bescheidene Coupons
Wegen der geldpolitisch bedingten Negativzinsen auf Nationalbankeinlagen müssen sich die Schweizer Sparerinnen und Sparer auf ihren Geldanlagen wohl noch einige Zeit mit sehr bescheidenen oder sogar Nullrenditen abfinden. Dafür werden sie dank der ausbleibenden oder negativen Teuerung mit dem Realerhalt oder einem Realgewinn auf den Nominaleinlagen belohnt. Dazu kommt glücklicherweise die vom Gesetzgeber gewährte Möglichkeit, mittels der Vorsorgesäule 3a oder Pensionskasseneinkäufen dank Steuereinsparungen eine gewisse Rendite zu erzielen. Auch die Abzahlung von Schulden und Hypotheken erzeugt dank der Schuldzinseinsparung eine positive Rendite.
Bei den Obligationen ist die Zeit der grossen Kurgewinne infolge sinkender Zinsen hinter uns. Künftig winken historisch einmalig bescheidene Coupons. Obligationenportfolios sind sorgfältig zu bewirtschaften, weil höhere Erträge nur mittels höherer Risiken über Fremdwährungspositionen, schlechterer Schuldnerbonitäten oder sehr langer Laufzeiten zu erwirtschaften sind. Nur wer diese Risiken eingehen will, kann mit Obligationen noch eine bescheidene Rendite einfahren.
 
Aktien mit hohen Risiken
Ungeachtet der Unsicherheiten rund um Griechenland, China oder der US-Leitzinserhöhung bleiben die Aktien im herausfordernden Anlageumfeld zwar so etwas wie Einäugige unter Blinden. Die Bewertungen liegen aber meist über dem langfristigen Durchschnitt. Wegen fehlender Anlagealternativen, tiefen Zinsen, Dividendenzahlungen und intakten Aussichten der Weltkonjunktur gehören Beteiligungspapiere jedoch immer noch in die erfolgversprechende Anlagestrategie. Dabei gilt: Geübte Investoren sollten Schwächephasen, die mit Sicherheit wiederholt eintreffen werden, unter Berücksichtigung der eigenen Risikoneigung ausnutzen.

Alles in allem gilt weiterhin: Menschen mit tiefer Risikofähigkeit und tiefer Risikoneigung warten wohl mit Vorteil auf bessere Zeiten und erfreuen sich der infolge der Nullteuerung gebotenen Realerhaltung des Frankenvermögens. Spürbar positive Renditen sind derzeit nämlich nur mit erheblichen Risiken zu erzielen.



Hypothek mit Säule 3a amortisieren und dann andere Hypothek wieder aufstocken: Bundesgericht vereitelt Schlaumeierei

Im März und April 2011 macht Fritz A. Vorbezüge von rund 80‘000 Franken aus seiner Säule 3a und amortisiert damit eine Hypothek auf seinem Wohneigentum. Im Dezember 2011 kassiert er für die Erhöhung einer Hypothek auf der gleichen Liegenschaft 40‘000 Franken. Laut dem Bundesgericht egalisiert die Hypothekenerhöhung anteilmässig den Vorbezug. Die 40‘000 Franken werden aufgerechnet und müssen mit dem übrigen Einkommen voll versteuert werden.

Vorbezug für Wohneigentumsförderung

Das angesparte Vorsorgekapital bei der Pensionskasse oder der freiwilligen steuerbegünstigten Vorsorgesäule 3a darf im Bereich der Wohneigentumsförderung ausschliesslich für den Erwerb und die Erstellung von Wohneigentum zum Eigenbedarf, für die Beteiligung am Wohneigentum zum Eigenbedarf sowie oder zur Rückzahlung von Hypothekardarlehen vorbezogen werden. Damit bleiben die vorbezogenen Mittel, wie vom Gesetzgeber gewünscht, der Vorsorge erhalten. Obwohl im Gesetz nicht erwähnt, dürfen nach der geltenden Rechtsauffassung auch normale Umbau- und Renovationsarbeiten zur Werterhaltung und Wertvermehrung der Immobilie mit einem Vorbezug von Vorsorgegeldern finanziert werden. Für andere Zwecke ist der Vorbezug indessen nicht zu gewähren.

Einzelheiten des Bundesgerichtsfalls (2C_325/2014 vom 29. Januar 2015) http://www.servat.unibe.ch/dfr/bger/150129_2C_325-2014.html

Fritz A. bezieht am 31. März 2011 aus seiner Säule 3a eine Kapitalleistung von 30‘929 Franken sowie am 4. April 2011 eine solche von rund 57'225 Franken. 82‘929 Franken des bezogenen Geldes werden sogleich zur Amortisation von Hypothekardarlehen auf dem Wohneigentum eingesetzt und der kleine Rest für Renovationen desselben. Im Dezember 2011 erhöhen die Beschwerdeführer eine andere Hypothek auf dem gleichen Wohneigentum um 40‘000 Franken.

Aufgrund dieser Sachlage erwägt das Bundesgericht sinngemäss: Die Amortisation einer Hypothek für selbst genutztes Wohneigentum mit gleichzeitiger oder kurz darauf erfolgender Erhöhung einer anderen Hypothek auf dem gleichen Objekt kann nicht als Rückzahlung von Hypothekardarlehen anerkannt werden. Denn mit der Wiederaufstockung einer Hypothek auf dem gleichen Wohneigentum geht der Vorsorgecharakter des vorbezogenen Vorsorgekapitals verloren. Mit solchen Transaktion hätten es die Wohneigentümer in der Hand, durch das "Umparkieren" von Geldern die in der Vorsorge gebundenen Mittel in den frei verfügbaren Privatbereich zu transferieren. Oder: Im konkreten Fall kann der Kapitalvorbezüger dank seines Tricks mit 40‘000 der 88‘154 vorbezogenen Vorsorgefranken machen, was er will. Das ist gegen das Gesetz.

Ergo: Die 40‘000 Franken aus der Hypothekarerhöhung im Dezember 2011 reduzieren einerseits den im März und April 2011 getätigten, privilegiert besteuerten Vorsorgekapitalvorbezug auf 48‘154 Franken und müssen anderseits voll als zusätzliches Einkommen versteuert werden.

Weitere Optionen