Uns geht es gut. Meist wenden wir viel mehr Zeit für die Planung von Freizeit und Ferien auf als für die Planung der langen Jahre nach der Pensionierung. Wegen der steigenden Lebenserwartung, der eingebrochenen Kapitalmarktrenditen und des hyperaktiven Gesetzgebers wächst jedoch die Zahl der Stolpersteine auf dem Weg zur Finanzierung des Ruhestands. Deshalb die Faustregel der modernen Finanzplanungslehre: Ab 50 die Pensionsplanung anpacken.
Rollender Massnahmenplan und rollender Finanzplan
Im Hinblick auf den Ruhestand gilt es, ab dem besagten 50. Altersjahr selber oder zusammen mit Beraterhilfe einen rollenden Massnahmenplan und einen damit zusammenhängenden rollenden Finanzplan zu erstellen. Der Massnahmenplan startet mit dem Ausgangszustand, bei dem der Mann und allenfalls auch die Ehefrau oder die Lebenspartnerin Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Fortgefahren wird dann mit der Festlegung der voraussichtlichen Zeitpunkte, wann das Arbeitspensum heruntergefahren und wann die Arbeit gänzlich aufgegeben werden soll.
Hohe Flexibilität
Das erfordert neben der bei Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern notwendigen Nachfolgeregelung zu gegebener Zeit auf jeden Fall notwendige Massnahmen beim generellen Versicherungsschutz, bei der AHV, der Pensionskasse, der steuersparenden Vorsorgesäule 3a und dem übrigen Privatvermögen. In all diesen Vorsorgebereichen bieten die gesetzlichen und reglementarischen Regelungen eine recht hohe Flexibilität. Die AHV kann zwei Jahre vorbezogen und bis fünf Jahre aufgeschoben werden. Pensionskassen können reglementarisch ab dem 58. bis zum 70. Altersjahr Vollpensionierungen oder Teilpensionierungen vorsehen. Überdies besteht die Alternative, das Pensionskassenkapital oder die Pensionskassenrente oder einen Mix davon zu beziehen. Auch das Kapital der Vorsorgesäule 3a kann ab 58 bis 70 bezogen werden, falls bis 70 ein Erwerbseinkommen erzielt wird. Im Massnahmenplan soll auch aufgeführt werden, was mit dem Wohneigentum und dessen Finanzierung zu geschehen hat.
Langfristbudget ist das A und O
Wenn die voraussichtlichen Massnahmen bis zur vollen Pensionierung und danach feststehen, sind auf der Zeitachse alle mutmasslichen Ausgaben und erzielbaren Einnahmen „bis zum Schluss“ festzuhalten. Daraus wird ersichtlich, ob aufgrund des Massnahmenplans die Finanzierung des angestrebten Lebensstandards bis ans Lebensende gesichert werden kann. Wenn mit diesem Finanzplan, diesem Langfristbudget, erhebliche Finanzierungslücken oder erfreuliche Finanzierungsüberschüsse aufgedeckt werden, muss oder kann der Massnahmenplan entsprechend geändert werden. Über die Jahre werden die Pläne dann rollend den neuen und oft unvorhersehbaren Gegebenheiten im Lebenslauf angepasst.
Im nächsten Beitrag dieser Vorsorgeserie befassen wir uns mit den Freuden und Tücken des Pensionskasseneinkaufs.