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KrankenschwesterPflegeheime, Spitex-Organisationen und selbstständig erwerbstätige Pflegefachpersonen sollen Grundpflegeleistungen auf Kosten der Krankenversicherung erbringen können, ohne dass dafür eine ärztliche Anordnung nötig ist. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hat den Vorentwurf für die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes bis zum 14. August 2015 in die Vernehmlassung geschickt.

Direkter Zugang zu Patientinnen und Patienten
Neu sollen die Pflegefachpersonen einen Teil der Pflegeleistungen nicht mehr auf Anweisung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erbringen. Es handelt sich um Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege inklusive der psychiatrischen Grundpflege. Der Bundesrat wird die Leistungen definieren. Die Pflegefachpersonen sollen in diesem Rahmen direkten Zugang zu den Patientinnen und Patienten haben, und zwar sowohl im Spital wie auch als selbständige und auf eigene Rechnung tätige Pflegefachperson, als Mitarbeitende eines Pflegeheims und als Mitarbeitende einer Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause. Wichtig: Für die Behandlungspflege wird weiterhin ein Auftrag oder eine Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin erforderlich sein.

Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen
Ziel ist es, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen, die Rekrutierung von jungen Erwachsenen und Wiedereinsteigerinnen zu erleichtern und die Verweildauer im Beruf zu verlängern. Pflegefachpersonen sollen deshalb ausdrücklich in den Katalog der Leistungserbringer nach Artikel 35 Absatz 2 des Krankenversicherungsgesetzes aufgenommen werden. Die Kompetenz der Kantone zur bedarfsabhängigen Zulassung von Leistungserbringern soll auf die Pflegefachpersonen ausgedehnt werden. Auf Verordnungsebene sollen die Fragen der Umsetzung zu klären sein, wie insbesondere die erforderlichen Kompetenzen und Bildungsabschlüsse. Weitere Fragen wie die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung bedürfen der Klärung zwischen den Tarifpartnern.

Der Gesetzesvorentwurf und den erläuternden Bericht dazu kann hier http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/2656/11.418-Pa.Iv.-KVG-Pflege_Erl-Bericht_de.pdf heruntergeladen werden.

 

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