Frage von Dr. K. A. in B.: Ich frage mich, welche Rolle meine Geschwister in der Erbfolge spielen können. Wie erben sie ohne Testament und können sie auch Pflichterben sein?
Ehepartner, Kinder und allenfalls Eltern
Nach Schweizer Recht zählen die Kinder eines Erblassers sowie der Ehepartner und beim Fehlen von Kindern auch die Eltern zu den Erben, für die ein gesetzlicher Pflichtteil besteht. Nur ihnen kann ihr Erbanspruch im Testament nicht umfassend abgesprochen werden. Die Geschwister dagegen spielen im Gesetz „nur“ als gesetzliche Erben eine Rolle. Sie können mithin nur zum Zug kommen, wenn die Erbteilung ohne jegliche Nachlassregelung erfolgt. Wird dagegen der Nachlass durch ein Testament geregelt, können die Geschwister in jedem Fall gänzlich ohne Erbanteil unberücksichtigt bleiben.
Geschwister als gesetzliche Erben
Ein Verheirateter ohne Kinder mit Ehegattin, nur noch einem Elternteil und Geschwistern: In diesem Fall erben die Geschwister laut Gesetz einen Achtel. Dieser geschwisterliche Erbanteil kann im Testament wegbedungen werden.
Ein Verheirateter ohne Kinder, ohne Eltern und mit Geschwistern. In diesem Fall erben die Geschwister laut Gesetz einen Viertel. Dieser geschwisterliche Erbanteil kann im Testament wegbedungen werden.
Ein Alleinstehender ohne Kinder, mit nur noch einem Elternteil und Geschwistern: In diesem Fall erben die Geschwister laut Gesetz die Hälfte. Dieser geschwisterliche Erbanteil kann im Testament wegbedungen werden.
Ein Alleinstehender ohne Kinder, ohne Eltern und Geschwistern: In diesem Fall geht laut Gesetz das ganze Erbe an die Geschwister. Dieser geschwisterliche Erbanteil kann im Testament wegbedungen werden.