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Hypo aufloesen Feb 15Frage von Frau Dr. I. H. in Z.: „In der güterrechtlichen Auseinandersetzung meiner laufenden Scheidung steht zur Debatte, eine fünfjährige Festhypothek von 500‘000 Franken nach drei Jahren vorzeitig aufzulösen. Ist das möglich und was kostet das?“

Antwort: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“: Dieses Sprichwort sollte bei jedem Abschluss einer mittel- oder längerfristigen Festhypothek besonders beachtet werden. Eine zehnjährige Festhypothek zum Beispiel sollte auf jeden Fall nur dann gewählt werden, wenn das Wohneigentum dann auch mit hoher Wahrscheinlichkeit wirklich zehn Jahre gehalten wird. Denn das Aussteigen aus einer Festhypothek kann wegen der dann verlangten Vorfälligkeitsentschädigung sehr teuer werden. Deshalb lohnt es sich in der Regel auch nicht, eine bestehende Hypothek zu kündigen, um von den derzeit tiefen Zinsen zu profitieren. Allenfalls empfiehlt sich das Anbinden der tiefen Sätze durch das vorzeitige Abschliessen einer Festhypothek mit Forwardzuschlag. Das ist bei vielen Banken bis zu drei Jahren im Voraus möglich.

17‘500 Franken
Eine fünfjährige Festhypothek von 500‘000 Franken, die vor drei Jahren zu 1,6 Prozent Jahreszins aufgenommen worden ist, läuft noch zwei Jahre. Die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet sich in diesem Fall wie folgt: Wegen der Negativzinsen der Nationalbank muss die Bank für die Wiederanlage der 500‘000 Franken derzeit 0,15 Prozent pro Jahr zahlen. Zusammen mit dem entgangenen Zins des Hypothekarschuldners von 1,6 Prozent entsteht der Bank somit während der Restlaufzeit der Hypothek von zwei Jahren ein Verlust von zweimal 1,75 Prozent von 500‘000, das ergibt 17‘500 Franken. Diesen Betrag kann die Bank dem Hypothekenauflöser in Rechnung stellen. Man sieht: In dieser Zeit der Negativzinsen kostet auch die Auflösung von Festhypotheken recht viel Geld.



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