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Patientendossier Feb 15Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems verbessert werden. Gemäss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats werden alle Ärztinnen und Ärzte das Elektronische Patientendossier einführen müssen. Es gibt aber eine lange Übergangsfrist.

Gegen doppelte Freiwilligkeit
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hat bei der Vorbehandlung des vom Ständerat bereits gutgeheissenen Bundesgesetzes über das Elektronische Patientendossier das Konzept der doppelten Freiwilligkeit abgelehnt. Mit 15 zu 9 Stimmen wurde am 20. Februar 2015 beschlossen, die Einführung des Elektronischen Patientendossiers für alle Leistungserbringer und somit nicht nur für Spitäler für obligatorisch zu erklären. Nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen Spitäler eine Umsetzungsfrist von drei Jahren erhalten. Allen übrigen Leistungserbringern wie Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Laboratorien oder Pflegeheimen soll dagegen eine grosszügige Einführungsfrist von zehn Jahren zugestanden werden. Das Geschäft wird in der Frühlingssession vom Nationalrat behandelt und geht dann in die Differenzenbereinigung.



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