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Arztpraxis Feb 15Nicht nur in der Medizin auch in der Versicherungswirtschaft gibt es bahnbrechende Innovationen. Eine davon ist die „All-Risk“-Versicherung, die auch im Bereich der Arztpraxen das klassische Versicherungsmodell ablöst. Der Grundsatz von „All-Risk“: Alle Schadenereignisse sind versichert, ausser die im Versicherungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossenen. Es lohnt sich, auf „All-Risk“ umzusteigen.

Versicherer muss Schadenausschluss beweisen
Bei der innovativen „All-Risk“-Versicherung wird nicht bei den traditionellen Gefahren wie Feuer, Diebstahl oder Wasser angesetzt, sondern bei der Wertschöpfung der Arztpraxis: Es werden alle Schadenereignisse versichert, welche die Sachwerte, die Produktionsfähigkeit und die Ertragslage der Arztpraxis gefährden. Alles, was von der Versicherung ausgeschlossen ist, wird im Vertrag ausdrücklich erwähnt. Der Arzt oder die Ärztin kann somit a priori jedes Schadenereignis anmelden. Falls ein Schaden nicht versichert ist, muss das vom Versicherer bewiesen werden.

Inventar und Betriebsunterbruch
Eine „All-Risk“-Praxisinventar-Versicherung versichert zum Beispiel das gesamte Praxisinventar aufgrund des Neuwerts, den Betriebsunterbruch der Praxis aufgrund eines festgelegten Tagessatzes oder die Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs sowie Zusatzkosten für die Wiederaufnahme des Betriebs. Alle Versicherungsausschlüsse sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen abschliessend aufgeführt. Jedes Schadenereignis, dass nicht aufgeführt ist, führt zum Versicherungsfall.



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