Dank der gestiegenen Lebenserwartung kann heute eine 65-jährige Frau noch mit über 22 und ein 65-jähriger Mann noch mit über 19 Lebensjahren rechnen. Fragt sich, wie es den Seniorinnen und Senioren finanziell geht. Die Antwort steht in der Studie „Armut im Alter“ des Bundesamts für Statistik http://www.bfs.admin.ch: 70 Prozent der Bevölkerung im Rentenalter sind hochzufrieden mit ihrer finanziellen Lage.
Pensionskasse ist entscheidend
Besonders einkommensarm sind ältere Personen, deren Einkommen hauptsächlich aus der AHV-Rente besteht. Häufig betroffen sind alleinlebende Frauen über 75 Jahre, die dann auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Die Einkommenschwäche ist laut der Studie neben einem bescheidenen Konsum oft auch mit einem schlechteren Gesundheitszustand und einem erhöhten Verzicht auf notwendige Pflegeleistungen verbunden.
Ist im Gegensatz dazu die Pensionskassenrente die grösste Einkommensquelle, sind die Seniorinnen und Senioren überdurchschnittlich gut gestellt und kaum von empfindlichen finanziellen Problemen betroffen. Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, ist die berufliche Vorsorge somit der massgebende Schlüssel zur finanziellen Sicherheit im Alter. Die Erwerbstätigen sollten deshalb dem Aufbau der zweiten Vorsorgesäule eine hohe Aufmerksamkeit widmen.
Vermögen im Alter
Ein Fünftel der Personen ab 65 Jahren verfügt über liquide Mittel von weniger als 10‘000 Franken. Und jede zehnte ältere Person ist nicht in der Lage, eine unvorhergesehene Ausgabe von 2‘000 Franken innert eines Monats zu bewältigen. Auf der andern Seite leben 38,6 Prozent der Personen im Pensionsalter in einem Haushalt mit liquiden Mitteln von über 100‘000 Franken. Bei der Bevölkerung im Erwerbsalter trifft das nur bei etwas mehr als einem Fünftel zu. Daraus folgert die Studie, dass „Personen ab 65 Jahren im Mittel über erheblich mehr Vermögen verfügen als die jüngeren Altersklassen und daraus auch zusätzliche Einkommen generieren können.“
Kapitalbezug
Das generell überdurchschnittlich hohe Vermögen der Älteren ist in der Schweiz auch ein Ergebnis des verbreiteten Aufbaus der steuerbegünstigten und obligatorisch in Kapitalform zu beziehenden Vorsorgesäule 3a sowie der Möglichkeit des Kapitalbezugs bei der Pensionskasse. Das bezogene Vorsorgekapital bietet dann die Möglichkeit des Entsparens. Es wird neben den Renten zur Einkommensquelle.
Ergo: Mit einem durchdachten Aufbau der Pensionskasse, der steuerbegünstigten Vorsorge 3a, dem freien Sparen und allenfalls dem Erwerb von Wohneigentum gilt es, für die gesamte lange Zeit nach der Pensionierung in Kombination mit der AHV den zur Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse notwendigen Einkommenstrom zu generieren – und zwar aus Renten und entspartem Vermögen.