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Babysitter-Oktober-14Der Bundesrat befreit auf den 1. Januar 2015 „Sackgeldjobs“ von Jugendlichen in Privathaushalten von der Abrechnungspflicht mit der AHV.

Wie von den Eidgenössischen Räten beschlossen, werden im Rahmen von Verordnungsänderungen auf den 1. Januar 2015 "Sackgeldjobs" von Jugendlichen von der AHV-Beitragspflicht befreit. Eltern, die beispielsweise in kleinem Umfang einen Babysitter beschäftigen, müssen keine Arbeitgeberbeiträge mehr abrechnen und einzahlen und vom geringfügigen Lohn des Babysitters auch keinen AHV-Abzug mehr machen. Damit wird bei diesen Beschäftigungen der bisher verlangte unverhältnismässig grosse administrative Aufwand mit der AHV abgeschafft. Oder vielmehr: Das schlechte Gewissen für die in diesem Bereich wohl sehr verbreitete Schwarzarbeit fällt weg. Konkret wird die folgende Regel gelten: Junge Leute müssen bis Ende des 25. Altersjahrs keine AHV-Beiträge entrichten, wenn ihr Einkommen aus einer Tätigkeit in Privathaushalten 750 Franken pro Jahr nicht übersteigt. Die beschäftigten Jugendlichen können aber vom Arbeitgeber verlangen, mit der AHV wie bisher abzurechnen.

 

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