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Flexible-PensionierungPolitische Auseinandersetzungen um die Zukunft der beruflichen Vorsorge hin oder her: Das Gesetz und zeitgemässe Pensionskassenreglemente erlauben den obligatorisch versicherten Lohnabhängigen und den freiwillig versicherten Selbständigen bereits heute den flexiblen Altersrücktritt zwischen 58 und 70. Somit lassen sich für den schrittweisen Übertritt in den definitiven Ruhestand im Extremfall bis zu zwölf Jahren verplanen.

Zum Beispiel Dr. med. Fritz Meier
Dr. med. Fritz Meier, 54-jährig, Arzt in einer Praxisaktiengesellschaft, denkt schon heute über einen etappenweisen Übergang in die Pensionierung nach. Er will mit 58 sein Wochenarbeitspensum um einen Tag zurückstufen. Zwecks Finanzierung der damit verbundenen Lohneinbusse will er 20 Prozent seines Vorsorgekapitals aus der Pensionskasse in Kapitalform beziehen. Zur Vorbereitung des flexiblen Altersrücktritts zahlt er Jahr für Jahr in die freiwillige steuerbefreite Vorsorgesäule 3a ein und hat wiederholt Pensionskasseneinkäufe getätigt. Solche Einkäufe kann er noch bis zum 55. Altersjahr vornehmen, wenn er drei Jahre später einen Kapitalbezug machen will.

Etappen bis 70
Ab dem 62. Geburtstag ist die nächste Etappe geplant: Dr. Meier will dann auf die Dreitagewoche umsteigen und für 20 Prozent des ursprünglichen und weiter aufgestockten Vorsorgekapitals eine Rente beziehen. Eine weitere Etappe ist für das Alter 67 vorgesehen: Erneut einen Wochentag zurückschrauben und 20 Prozent des ursprünglichen und weiter aufgestockten Vorsorgekapitals in Kapitalform abrufen. Im Alter 70 schliesslich wird er auch von den letzten beiden wöchentlichen Arbeitstagen Abschied nehmen und die Praxis ganz verlassen. Das dann noch vorhandene Vorsorgekapital will er als Rente geltend machen.
Das in der Vorsorgesäule 3a auf verschiedenen Konten angesparte Vorsorgekapital bezieht Dr. Meier kontenweise und je nach Bedarf bis zum 70. Altersjahr.

Win-win-Situation
Eine solche Etappenpensionierung kann eine Win-win-Situation entstehen lassen. Die Gemeinschaftspraxis baut einen Nachfolger auf und profitiert noch lange Jahre vom Know-how und den Patientenbeziehungen des allmählich Zurücktretenden. Dieser wiederum gewöhnt sich langsam an das Leben nach dem Beruf und die damit verbundene frei gestaltbare Zeit.
Wichtig: Laut Gesetz und wenn es das Reglement zulässt, darf Fritz Meier als Erwerbstätiger ab 65 bis zum 70. Alterjahr die Pensionskasse weiterführen. Und auch in die Säule 3a kann er bis 70 bis zum Höchstbetrag von derzeit jährlich 6739 Franken steuerbefreit einzahlen, wenn er einen Erwerbstätigkeitsnachweis erbringt.

Alles genau abklären
Ob eine Etappenpensionierung möglich ist, muss stets auf individueller Ebene genau abgeklärt werden. Ausgangspunkt ist eine Analyse der persönlichen Lage am Arbeitsplatz samt einer genauen privaten Budgetplanung unter Berücksichtigung aller möglichen ordentlichen Einkommen und der absehbaren Ersatzeinkommen. Des Weitern sind die Regelungen der jeweiligen Pensionskasse eingehend zu studieren und mit den Möglichkeiten und Zielen des Versicherten in Einklang zu bringen. Bei mehreren Etappen mit Teilkapitalbezügen ist überdies die steuerliche Situation mit der zuständigen Behörde zu besprechen. Die Steuerbehörden akzeptieren im allgemeinen zwei Teilkapitalbezüge. Ab dem dritten Teilbezug muss die Zulässigkeit meistens bescheinigt werden.

 

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