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Empfang-im-RestaurantFrage von Dr. med. L. U. in Z.: Unlängst zwang uns das Regenwetter, den Weg zum Restaurant im Regenmantel zurückzulegen. Dort nahm uns eine Kellnerin die Mäntel ab und verstaute sie in einem Schrank. Beim Aufbruch fehlte einer der Mäntel. Welche Versicherung muss hier zahlen?

Antwort: Das ist der Grundsatz: Der Wirt haftet für Sachen wie Jacken, Mäntel oder Schirme nur dann, wenn er selber oder ein beauftragter Mitarbeitender diese persönlich in Obhut nimmt und in einem besonderen, für die Gäste nicht sichtbaren Ort oder in einer überwachten Garderobe verstaut. Wenn dann wegen Nachlässigkeit oder ungenügender Überwachung ein Diebstahl erfolgt, muss der Wirt den Schaden ersetzen. In diesen Fällen bleiben auch Schilder wie «Jede Haftung für die Garderobe wird abgelehnt» ohne Wirkung. Die meisten Haftpflichtversicherungen für Gastwirtschaftsbetriebe sehen denn auch eine besondere Versicherungsdeckung für solche Fälle vor. Wenn aber der Mantel nicht zur Verwahrung übergeben wird, fallen die Überwachungspflicht und die Haftung des Gastgebers auf jeden Fall weg. Das gilt in der Regel auch für den Fall, wenn der Wirt oder einer seiner Mitarbeitenden beim Eingang dem Gast ein Kleidungsstück rein gefälligkeitshalber abnimmt und in einer allgemein zugänglichen Garderobe aufhängt.

Deckung „Einfacher Diebstahl auswärts» in der Hausratversicherung
Vielfach ist in der Praxis die Abgrenzung zwischen dem „Verwahren“ und dem „blossen Aufhängen“ von Kleidungsstücken fliessend. Es ist mithin nicht immer klar, ob eine Pflicht zur Überwachung durch den Wirt besteht oder nicht. Daher die dringenden Empfehlungen: Kostbare Kleidungsstücke im Zweifelsfall an den Tisch nehmen. Alle Kleidungsstücke ohne wertvolle Gegenstände in der Garderobe deponieren. Insbesondere Schlüssel, Brieftaschen, Agenden, Ausweise oder wichtige elektronische Geräte gehören nicht in Kleidungsstücke oder Taschen, die in der Garderobe abgegeben werden.
Wird man im Restaurant das Opfer eines Diebstahls und lehnt der Wirt die Haftung ab, kommt die Hausratversicherung zum Zug, wenn die Deckung «Einfacher Diebstahl auswärts» eingeschlossen ist. Die Versicherung entschädigt den Verlust und wird je nach Umständen allenfalls selber auf den Wirt Rückgriff nehmen.


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