Medikationsfehler und unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln sind ein grosses Risiko für Patientinnen und Patienten. Gemäss der "Stiftung für Patientensicherheit" ist bei 30 bis 50 Prozent aller Behandlungsfehler ein Fehler in der Medikation die Ursache. Mit der eMedikation soll die Patientensicherheit erhöht werden.
In die Agenda „Gesundheit2020“ aufgenommen
Der Bundesrat hat in der Agenda "Gesundheit2020" unter der "Versorgungsqualität" die Einführung und die aktive Förderung der eMedikation aufgenommen. Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Spitäler sollen einen elektronischen Zugang auf Medikationsinformationen der Patientinnen und Patienten erhalten. Damit soll erreicht werden, dass Medikamenten unkoordiniert eingenommen werden, die aktuelle Medikation allen Behandelnden eines Patienten bekannt ist und damit Medikationsfehler bei Ärzten, Spitälern, Apotheken, Spitex oder Pflegeheimen vermieden werden. In einem erweiterten Verständnis der eMedikation fällt auch die Möglichkeit der Kontrolle der Therapietreue (Compliance). Synonym zur eMedikation kann auch der Begriff der integrierten Medikamentenverordnung benutzt werden.
Verknüpfung mit elektronischem Patientendossier
Die Umsetzung ist eng geknüpft mit den Entwicklungen rund um das elektronische Patientendossier. Die eMedikation wird sich somit dezentral in den Versorgungsregionen etablieren, beruhend auf national einheitlichen Rahmenbedingungen. Deshalb ist die Unterstützung durch die Kantone im Rahmen ihrer "eHealth"-Umsetzungsprojekte notwendig.
Alle Einzelheiten dazu sind im Bericht „eHealth Suisse - Förderung der eMedikation -Umsetzung der Massnahme aus der Agenda ‚Gesundheit2020‘“ zu finden.