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jung-altFrage von Dr. med. A. L. in M.: „Ich habe gelesen, bei den Schweizer Pensionskassen würden einige Milliarden ohne gesetzliche Grundlage von den Jungen zu den Alten verschoben. Stimmt das?“

Antwort: Im Gegensatz zur AHV gilt in der beruflichen Vorsorge durch die Pensionskassen das Kapitaldeckungsverfahren. Dabei sorgt grundsätzlich jeder für sich selber vor. Auf einem individuellen Vorsorgekonto wird für jeden Versicherten ein Kapitalstock aufgebaut und jährlich verzinst. Das so angehäufte Vorsorgekapital soll dann im Alter aufgrund der versicherungsmathematischen Regeln die Pensionskassenrente vollständig finanzieren. Eine Umverteilung in grösserem Stil von den aktiven Beitragszahlern zu den Rentenbezügern hat der Gesetzgeber nirgends vorgesehen. Diese ist nun aber tatsächlich ganz im Stillen in das System eingedrungen.

Rentengarantie
Seit Jahren wird von der Politik am Pensionskassensystem gefeilt. Daraus ist eine Rentenproduktionsmaschine entstanden, die über Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile und Reglemente bis ins letze Detail reguliert ist. Festgelegt ist im obligatorischen Bereich ein Rentenumwandlungssatz von 6,8 Prozent: Bis zu einem versicherten Jahreslohn von 84‘240 Franken muss für 100‘000 angespartes Vorsorgekapital zwingend eine Jahresrente von 6‘800 Franken ausbezahlt werden. Diese Rente ist lebenslang garantiert. Laut Gesetz dürfen im Pensionierungszeitpunkt abgegebene Rentenversprechen in der beruflichen Vorsorge grundsätzlich nicht angetastet werden.
 
Mehr als drei Milliarden
Wenn dann die Rentnerinnen und Rentner immer länger leben und die Kapitalmärkte nur eine bescheidene Verzinsung abwerfen, reicht das angesparte individuelle Alterskapital nicht mehr vollständig zur Rentenfinanzierung. In ihrer Not holen dann die betroffenen Pensionskassen das Geld dort, wo sie es holen können: bei den aktiven Beitragszahlern. Diese merken das allerdings nicht unmittelbar. Es wird kein Betrag von ihrem individuellen Vorsorgekonto abgebucht. Die Kasse zahlt den nicht voll finanzierten Rententeil vielmehr aus den Kapitalerträgen oder aus den Reserven. Ergebnis: Das Vorsorgekapital der Aktiven wird weniger verzinst oder die Wertschwankungsreserven zur Überbrückung von Börsenkrisen ohne Sanierungsmassnahmen sind schwächer.
Laut Schätzungen beläuft sich diese Quersubventionierung von den Jungen zu den Alten bei den Schweizer Pensionskassen insgesamt auf weit über drei Milliarden Franken.
Diese Quersubventionierung lässt sich nur nach versicherungsmathematischen Regeln beseitigen: Den Rentenumwandlungssatz sowie den technischen Zinssatz des Vorsorgekapitals im Zeitpunkt der Pensionierung erheblich senken. Beides wird trotz viel politischen Widerstands von den einzelnen Pensionskassen – besonders im überobligatorischen Bereich - schrittweise verwirklicht.

 

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